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Spenden / Zuwendungen

Spenden sind nicht mit der Erwartung von Gegenleistungen verbunden, sondern frei für die satzungsgemäßen Zwecke einer Gruppe, Initiative oder Vereinigung verwendbar. Spenden an gemeinnützige Vereine sind für die Geldgeber steuerlich absetzbar. Dafür benötigt der*die Spender*in eine Zuwendungsbestätigung. Um für die erhaltenen Spenden Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu können, ist die Bestätigung der „Gemeinnützigkeit“ vom Finanzamt regelmäßig zu erneuern. Hat die Gruppe, Initiative oder Vereinigung keine Anerkennung als gemeinnützig, dann ist die Spende für den*die Spender*in leider nicht steuerlich absetzbar. Spenden – auch Sachspenden – gelten immer als Einnahmen, die steuerlich zu erklären sind, gewöhnlich aber keine Steuerpflicht nach sich ziehen. Die steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende) ist möglich.