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Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung

Umsatzsteuer ist Mehrwertsteuer. Jeder Verein und jedes Mitglied einer informellen Gruppe (BGB-Gesellschaft), das eine freiberufliche oder gewerbliche Steuernummer hat, hat einen Freibetrag für einen Umsatz aus wirtschaftlicher Betätigung von 17.500 Euro pro Jahr (so genannte Kleinunternehmerregel gemäß § 19 UStG [Umsatzsteuergesetz]). Ab diesem Gesamtumsatz werden alle wirtschaftlich erzielten Einnahmen im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig / mehrwertsteuerpflichtig.