Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuer ist Mehrwertsteuer. Jeder Verein und jedes Mitglied einer informellen Gruppe (BGB-Gesellschaft), das eine freiberufliche oder gewerbliche Steuernummer hat, hat einen Freibetrag für einen Umsatz aus wirtschaftlicher Betätigung von 22.000 Euro pro Jahr (so genannte Kleinunternehmerregel gemäß § 19 UStG [Umsatzsteuergesetz]). Ab diesem Gesamtumsatz werden alle wirtschaftlich erzielten Einnahmen im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig / mehrwertsteuerpflichtig.