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Angehörige

Im Umfeld der gemeinschaftlichen Selbsthilfe werden oft Angehörige von Betroffenen unterschieden.

Angehörige meint diejenigen, die zum Beispiel nicht selbst erkrankt sind, aber durch ihre Beziehung zu einem erkrankten oder pflegebedürftigen Betroffenen auch belastet sind.

Angehörige meint meist Familienangehörige, zum Beispiel Partner*innen, Eltern oder Kinder. Darunter sind aber auch zugehörige Freund*innen, Bekannte und vergleichbar Nahestehende zu verstehen, die eine besondere Bindung aufgrund einer verwandtschaftlichen und/oder emotionalen Beziehung zur erkrankten Person haben. Die Beziehung ist geprägt von einem Balanceakt zwischen Fürsorge und Verpflichtung (vgl. Bauernschmidt /Dorschner 2018, S. 307).

In jüngster Zeit verliert die Unterscheidung in Angehörige und Betroffene an Bedeutung. Die Angehörigen werden zunehmend auch als (indirekt) Betroffene bezeichnet.

Quelle: Bauernschmidt, Dorothee / Dorschner, Stephan: Angehörige oder Zugehörige? – Versuch einer Begriffsanalyse. In: Pflege, 31 (6). 2018, S. 301-309