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Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung meint die finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch verschiedene Kostenträger:

  • Öffentliche Hand: Bund, Länder und Kommunen
  • Krankenkassen
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Die finanzielle Förderung durch die Krankenkassen, Pflegeversicherung und Rentenversicherung ist in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern geregelt.

Es gibt auch private Geldgeber: Spender, Stiftungen und teils Wirtschaftsunternehmen. Die Finanzierung durch Wirtschaftsunternehmen wird kritisch gesehen, siehe Autonomie der Selbsthilfe.