Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Informationen  /  Lexikon

Vergütungen an den Vorstand

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Vorstandsmitglieder grundsätzlich unentgeltlich tätig sind (§ 27 Abs. 3 BGB und Anwendungserlass zur AO Ziff 23 zu § 55 Abs. 1 Nr. 3). Eine Aufhebung dieses Vergütungsverbots ist ausschließlich über die Vereinssatzung möglich. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung hierzu ist nicht ausreichend. Die Einführung einer Ehrenamtspauschale erfordert daher eine entsprechende Satzungsänderung. Die Frist hierfür lief Ende 2010 ab.
Stand: August 2020