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Mitgliederversammlung, hybrid, virtuell

Seit einer Gesetzesänderung, die am 21. März 2023 in Kraft getreten ist, können Vereine hybride und virtuelle Mitgliederversammlungen durchführen, auch wenn dies nicht in der Satzung verankert ist. Das bedeutet für Selbsthilfeaktive, dass sie an der Mitgliederversammlung mittels Bild- und Tonübertragungen (Videokonferenz), Telefonkonferenz oder per Internetdialog (Chat) teilnehmen und ihre Mitgliederrechte ausüben können.

Gesetzestext im Bundesgesetzblatt unter www.recht.bund.de

Weitere Informationen:

Neue digitale Möglichkeiten für Vereine in der Selbsthilfe [PDF]
Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
Antonia Goldin (NAKOS) | NAKOS INFO 127, Juni 2023