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Gesundheitskompetenz in Deutschland

Unterstützung der Bevölkerung durch Nationalen Aktionsplan und gesetzliche Krankenkassen

In Deutschland wird es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Dafür haben Expert*innen im Jahr 2018 den Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz (NAP) erarbeitet. Er wurde mithilfe von Vertreter*innen aus Politik, Zivilgesellschaft, Angehörigen von Gesundheitsberufen und Patienten- und Bürgervertretungen erarbeitet und konsentiert. Auch die NAKOS war daran beteiligt.

Workshops und Strategiepapiere
Im NAP sind 15 Empfehlungen enthalten. Diese sind vier Handlungsfeldern zugeordnet und sollen in der Praxis mithilfe von maßgeblichen Organisationen und Verantwortlichen im Gesundheitswesen verankert und umgesetzt werden. Bislang wurden zur Verbreitung Workshops veranstaltet und Strategiepapiere veröffentlicht.

Das Strategiepapier zur „Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen" konkretisiert Vorschläge zur Umsetzung und betont an unterschiedlichen Stellen die Bedeutung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe für die Stärkung der Gesundheitskompetenz. Hier heißt es: „Menschen, die aufgrund eigener Betroffenheit über reichhaltige Erfahrung und umfangreiches Erfahrungswissen verfügen, können auf ganz andere Weise unterstützen als das professionelle Versorgungssystem. Auch bei der Vermittlung von Fachinformationen und -wissen spielen Selbsthilfegruppen und -organisationen eine wichtige Rolle, ebenso bei der Unterstützung im Umgang mit neuen Informationsmedien und neuen Formen der Information, etwa digitaler Information.“

Weitere Informationen zu den Empfehlungen und Zielen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sowie der Seite des Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz:

www.bundesgesundheitsministerium.de
www.nap-gesundheitskompetenz.de

Förderung der Digitalen Gesundheitskompetenz als Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit 2020 durch Vorgaben im Sozialgesetzbuch V verpflichtet, den Versicherten Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz anzubieten. Hierbei sollen die erforderlichen Kompetenzen zur Nutzung digitaler und telemedizinischer Anwendungen und Verfahren vermittelt werden (§ 20k SGB V). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen regelt Näheres zu Zielstellungen, Zielgruppen, Methodik und der Qualität der Leistungen.

Weitere Informationen unter www.gkv-spitzenverband.de