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Selbsthilfeförderung im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Regelung zur Förderung der Selbsthilfe im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 geändert. Die neue Regelung schreibt vor, dass 15 Cent je Versicherten für die Unterstützung der Selbsthilfe im Bereich Pflege von den Pflegekassen aufzuwenden sind. Die privaten Pflegeversicherungsunternehmen beteiligen sich an dieser Förderung mit insgesamt 10 Prozent des Fördervolumens. Insgesamt stehen damit mehr als 12 Millionen Euro aus den Pflegeversicherungssystemen zur Verfügung.

Mehr Informationen in der Rubrik "Förderung / Pflege"

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§ 45d SGB XI: Summen nach Königsteiner Schlüssel
Mögliche Summe Zuschuss gemäß § 45d SGB XI je Bundesland ab 2019
Ursula Helms | März 2019

 

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Geld ist nicht alles, aber ohne Förderung geht es auch nicht
Selbsthilfeengagement von pflegenden Angehörigen braucht Unterstützung.
Ursula Helms | 2014

Gemeinschaftliche Selbsthilfe von pflegenden Angehörigen
Rahmenbedingungen, Wirkung und Fördermöglichkeiten
Ursula Helms | 2020

Datenauswertung der Befragung ROTE ADRESSEN 2019 mit Schwerpunkt Pflege
NAKOS FactSheet mit Angaben zur Selbsthilfeunterstützung pflegender Angehöriger (Juli 2020)
NAKOS 2020

Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
Übersicht von Studienprojekten aus dem Bereich der Pflege alter, hilfebedürftiger und behinderter Menschen

Modellprojekte in der Pflege
GKV Spitzenverband: Forschungsstelle Pflegeversicherung

Helms, Ursula: Handout für ein Statement im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestages am 19.10.2016, S. 10f., Kurzprotokoll der 26. Sitzung