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Selbsthilfe für Angehörige psychisch erkrankter Menschen

Welche Vorteile Selbsthilfegruppen für Angehörigen haben können – aus Sicht des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.

Selbsthilfe ist schon vom Begriff her untrennbar mit Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit verbunden. In Bezug auf uns als Angehörige von psychisch erkrankten Menschen heißt dies:

  • Wir wollen den Zustand der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins überwinden, in den uns die Erkrankung unseres Familienmitglieds oft bringt.
  • Wir wollen selbstbestimmt und solidarisch mit unseren erkrankten Familienmitgliedern leben.
  • Wir wollen, dass die Rechte aller Beteiligten gewahrt werden.

Dazu können wir selbst viel beitragen. Zum Beispiel, indem wir uns informieren und unser Verhalten sowie unsere Reaktionen der Situation anpassen. Indem wir intervenieren, wenn wir sehen, dass der*die Erkrankte sich nicht selbst helfen kann.

Doch oft überfordern diese Aufgaben unsere Kräfte, wir vermissen Verständnis und einen Ort, an dem wir offen über unsere Sorgen und Nöte, auch über Wut und Frustration reden können. Dieser Ort kann eine Angehörigengruppe sein, wie sie an vielen Orten existiert. Mal ist es eine offene Gruppe, wo jede*r kommen und gehen kann, wie er*sie will; ein andermal eine geschlossene Gruppe, die Neue erst auf Nachfrage aufnimmt. Der Teppich der Selbsthilfegruppen ist bunt. Das ist gut so.

Eines ist den Gruppen gemeinsam: Ihre Mitglieder stellen im Lauf der Zeit fest, dass sie mit den Problemen nicht alleinstehen. Es tröstet, aber es fordert auch zum Weiterdenken auf. Denn nicht immer sind die Schwierigkeiten „nur“ persönlicher Natur. Nicht immer ist Hilfe und Information durch das Gespräch in der Gruppe ausreichend.

Quelle: Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V.

Als Familien-Selbsthilfe Psychiatrie setzt sich der Bundesverband gemeinsam mit seinen 8.000 Mitgliedern in 15 Landesverbänden auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen für die Verbesserung der Situation psychisch kranker Menschen und ihrer Familien ein.

Der BApK beruft sich auf Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Dieser Grundsatz muss auch für psychisch kranke Menschen verwirklicht werden. Noch immer haben diese Menschen und ihre Familien unter Ausgrenzung und Stigmatisierung zu leiden. Der selbstverständliche, tolerante Umgang mit ihnen wird durch mangelndes Wissen insbesondere über Schizophrenie und Depressionen, durch Klischees und Vorurteile verhindert. Gegen diese Stigmatisierung und Diskriminierung kämpft der BApK auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen.

Der BApK tritt für das gleichberechtigte Gespräch zwischen Betroffenen, Angehörigen und Fachleuten der psychiatrischen Versorgung ein. Er setzt sich gegenüber Behörden, Kostenträgern und politisch Verantwortlichen im Einzelnen ein für die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen, die gesellschaftliche und rechtliche Gleichstellung von somatisch und psychisch Kranken, eine medizinische Versorgung psychisch Kranker, die sich am Stand der Forschung orientiert und die sowohl psychisch Kranke wie auch Angehörige ernst nimmt, ein niedrigschwelliges, gemeindenahes und vernetztes Versorgungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Schwerkranken orientiert.
Der BApK trägt die Erfahrung und das Wissen der Angehörigen an Entscheidungsträger und Multiplikator*innen heran, weist auf Defizite, Mängel und Ungerechtigkeiten hin und tritt für deren Beseitigung ein. Als Ansprechpartner steht der Verband immer dann zur Verfügung, wenn es um Fragen psychischer Krankheit und deren Auswirkungen auf die Familien geht; dazu hilft ihm auch sein etabliertes Beratungstelefon (SeeleFon). Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind 40 Stunden in der Woche für Fragen rund um die Psychiatrie für Angehörige und Betroffene da und bieten per Telefon und per E-Mail einen Austausch auf Augenhöhe.

Kontakt:
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. (BApK)
Oppelner Straße 130
53119 Bonn
Telefon: 02 28 / 71 00 24 00 (keine Beratung)
SeeleFon (Beratung für Angehörige): 02 28 / 71 00 24 24
SeeleFon – Beratung für Flüchtlinge (arabisch, englisch, französisch): 02 28 / 71 00 24 25
E-Mail: bapk@psychiatrie.de
Internet: www.bapk.de

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