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Finanzierung

Die Arbeit der NAKOS wird über Fördermittel finanziert, die die NAKOS als pauschale Mittel von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene sowie für verschiedene Projektmaßnahmen von den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach Paragraph 20h Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V) erhält. Ebenso erhält die NAKOS projektbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand (Bundesministerium für Gesundheit).

Die NAKOS erzielt keine Werbeeinnahmen und nimmt keine Sponsoringmittel von Wirtschaftsunternehmen entgegen. Als Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist die NAKOS zudem den Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers verpflichtet und wahrt stets ihre Unabhängigkeit.

Für die finanzielle Unterstützung unserer Arbeit danken wir dem Bundesministerium für Gesundheit, der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, dem AOK-Bundesverband, der BARMER sowie der Knappschaft.

Die bundesweite Selbsthilfekontaktstelle NAKOS wurde von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ im Jahr 2023 mit einem Betrag von 600.000 Euro gefördert.

Angaben über die Zusammensetzung unserer Fördermittel in 2023 haben wir im Schaubild „NAKOS Fördermittel 2023“ aufbereitet, das in der rechten Marginale zum Download bereit steht.

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene:

Die Projekte der NAKOS werden gefördert von: