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Aufnahmekriterien Datenbank ROTE ADRESSEN

Selbsthilfeunterstützung in Deutschland
Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen auf örtlicher / regionaler Ebene

Die NAKOS betreibt seit 1988 die Datenbank ROTE ADRESSEN. In dieser Datenbank werden Kontaktdaten von Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung auf örtlicher / regionaler Ebene und Informationen über ihre Merkmale und ihre Angebote für die Vermittlung und die Beantwortung von Anfragen aufbereitet. Für die Aufnahme in diese Datenbank legt die NAKOS Kriterien zugrunde, die im Folgenden dargestellt werden.


Wozu dient die Datenbank ROTE ADRESSEN?

Die ROTEN ADRESSEN eröffnen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen auf örtlicher / regionaler Ebene. Diese haben einen Überblick über alle bekannten Selbsthilfegruppen vor Ort. Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen informieren sowohl über Selbsthilfegruppen, die gesundheitliche Problemstellungen bearbeiten, als auch über solche mit psychosozialen und sozialen Problemstellungen bzw. entsprechenden Anliegen. Sie vermitteln in Gruppen und bieten ebenso Unterstützung und Beratung bei Gruppengründungen sowie bei der laufenden Gruppenarbeit an.
Die strukturierten Kontaktdaten und Informationen ermöglichen die gezielte Suche und Kontaktaufnahme. Ebenso können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Versorgungseinrichtungen einen Überblick gewinnen und die Datenbank für den Austausch, eine Zusammenarbeit oder die Kontaktvermittlung nutzen.


Wer wird in die Datenbank ROTE ADRESSEN aufgenommen?

Der Aufnahme in die Datenbank ROTE ADRESSEN – Selbsthilfeunterstützung in Deutschland – Selbsthilfekontakt- und Selbsthilfeunterstützungsstellen auf örtlicher / regionaler Ebene legt die NAKOS Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung zugrunde.
Damit wird ein klares Profil der Datenbank ROTE ADRESSEN erreicht und eine verlässliche Orientierung über das Unterstützungsangebot der aufgeführten Einrichtungen ermöglicht.
Die NAKOS folgt bei der Aufnahme von Einrichtungen dem Prinzip des "Ein-Institutionen-Konzept pro Einzugsgebiet", das heißt in einer Stadt / einem Landkreis sollte es nicht mehr als eine Selbsthilfekontakt- oder Unterstützungsstelle geben.


Welche Aufnahmekriterien gelten?

Voraussetzung für die Aufnahme einer Einrichtung ist, dass die folgenden Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung erfüllt werden.


Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung

Die in den ROTEN ADRESSEN aufgeführten Einrichtungen

  • bieten einen Überblick, Informationen und Aufklärung über Selbsthilfegruppen und vermitteln auf der Basis einer umfassenden themenübergreifenden Adressensammlung Kontakte zu allen bekannten gesundheitsbezogenen, psychosozialen und sozialen Selbsthilfegruppen am Ort bzw. in der Region
  • stehen mit ihrem Angebot allen Interessierten offen
  • haben Ansprechpersonen für die Arbeitsaufgabe der Selbsthilfeunterstützung fest benannt
  • sind für Interessierte zeitlich geregelt erreichbar bzw. haben feste Sprechzeiten eingerichtet
  • arbeiten nicht gewinnorientiert. Das heißt nicht, dass die Angebote immer kostenfrei sein müssen. Es können zum Beispiel Unkostenbeiträge für Raummiete, Kopierernutzung und ähnliches erhoben werden.

Bei Neuaufnahmewünschen versenden wir einen Erhebungsbogen, in dem von der Einrichtung kenntlich gemacht und durch Unterschrift bestätigt werden muss, dass diese Aufnahmekriterien erfüllt werden.

Bei jeder Aktualisierungsbefragung wird von allen in der Datenbank geführten Einrichtungen erneut verlangt, die Erfüllung der Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung kenntlich zu machen und zu bestätigen.


Zwei verschiedene institutionellen Formen von Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen

Die Selbsthilfeunterstützung in Deutschland gibt es in zwei verschiedenen institutionellen Formen

  • als Hauptaufgabe (HA) durch Selbsthilfekontaktstellen und
  • als Nebenaufgabe (NA) durch Selbsthilfeunterstützungsstellen.

Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen können eine oder mehrere Außenstelle/n unterhalten.
Zusätzlich können sie auch an anderen Orten regelmäßige Außensprechstunden anbieten.

Die Einrichtungen werden gebeten, die Form ihrer Unterstützungseinrichtung (Selbsthilfekontaktstellen / Hauptaufgabe; Selbsthilfeunterstützungsstelle / Nebenaufgabe) selbst zu charakterisieren.

Charakteristik der institutionellen Form "Selbsthilfekontaktstelle (Hauptaufgabe)"
Selbsthilfekontaktstellen sind eigenständige professionelle Beratungseinrichtungen. Sie arbeiten fach-, themen- und trägerübergreifend auf örtlicher und regionaler Ebene. Sie verfügen über hauptamtliches Personal, Räume und Ressourcen. Selbsthilfekontaktstellen erbringen in aller Regel umfassende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Die institutionelle Form Selbsthilfekontaktstelle (Hauptaufgabe) und der Status des Angebots (Außenstelle/n / Außensprechstunden) sind in der Datenbank ROTE ADRESSEN kenntlich gemacht.

Charakteristik der institutionellen Form "Selbsthilfeunterstützungsstelle (Nebenaufgabe)"
Selbsthilfeunterstützungsstellen arbeiten fach-, themen- und trägerübergreifend und auf örtlicher und regionaler Ebene.
Sie sind keine eigenständigen professionellen Beratungseinrichtungen, sondern die Unterstützungsarbeit ist als Nebenaufgabe in bestehende andere Arbeitsbereiche integriert. Dies ermöglicht in aller Regel nur begrenzte Angebote. Selbsthilfeunterstützungsstellen gibt es zum Beispiel bei Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen, Universitäten oder kommunalen Behörden und Ämtern.
Die institutionelle Form Selbsthilfeunterstützungsstelle (Nebenaufgabe) und der Status des Angebots (Außenstelle/n / Außensprechstunden) sind in der Datenbank ROTE ADRESSEN kenntlich gemacht.

Sammelbegriff "Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen"
Der Terminus "Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen" wird von der NAKOS als Sammelbegriff verwendet, mit dem sowohl Selbsthilfekontaktstellen (Hauptaufgabe) mit ihren Außenstellen und Außensprechstunden als auch Selbsthilfeunterstützungsstellen (Nebenaufgabe) mit ihren Außenstellen und Außensprechstunden zusammenfassend bezeichnet werden.

Fachliche und institutionelle Standards
Eine ausführliche Beschreibung der institutionellen und fachlichen Standards von Selbsthilfekontaktstellen (Hauptaufgabe) hat der Fachverband der Selbsthilfeunterstützung und -förderung, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., in der Broschüre "Selbsthilfekontaktstellen: Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. zu Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten" veröffentlicht (Gießen, 2015).


Aktualisierungsbefragung
Bei jeder Aktualisierungsbefragung wird von allen in der Datenbank geführten Einrichtungen erneut verlangt, die Erfüllung der Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung kenntlich zu machen sowie die Kontaktdaten und Informationen zum Angebot zu modifizieren beziehungsweise zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, werden Daten zur Einrichtung nicht mehr veröffentlicht und bei Anfragen nicht mehr weitergegeben.


Es besteht kein Rechtsanspruch für die Aufnahme
Die NAKOS behält sich die Entscheidung über eine Aufnahme in die Datenbank ROTE ADRESSEN vor.

Es gelten unsere Urheberrechte
Hinweise zu Urheberrechten und Nutzungsbedingungen der Datenbanken der NAKOS finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/urheberrechte

Wie wir die Daten verarbeiten, verwenden und schützen
Hinweise zur Datenverwendung und zum Datenschutz finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/datenverarbeitung/

Bitte beachten Sie:

  • Die Aufnahme in die Datenbank beinhaltet keine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen.
  • Auch kann aus einer Aufnahme kein Anspruch auf Förderung nach § 20h SGB V, nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI oder nach § 45d SGB XI abgeleitet werden.

Aus einer Aufnahme ergibt sich keine Mitgliedschaft
Ebenso ergibt sich aus der Aufnahme in die Datenbank keine Mitgliedschaft bei der NAKOS beziehungsweise ihrem Träger, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).

Wir freuen uns jedoch über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei der DAG SHG, dem Träger der NAKOS, ist möglich und erwünscht. Informationen hierzu und eine Beitrittserklärung finden Sie auf der Internetseite der DAG SHG in der Rubrik "Über DAG SHG" unter "Mitglied werden": www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/mitglied-werden


Sie sind an einer Aufnahme interessiert?
Wenn Sie an einer Aufnahme in die Datenbank ROTE ADRESSEN interessiert sind oder weitere Informationen über die Arbeit der NAKOS wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt auf:

NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
Telefon: 030 / 31 01 89 60
Fax: 030 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de

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Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. zu Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten
2. überarbeitete und aktualisierte Auflage
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Die NAKOS hebt bundesweite Selbsthilfeorganisationen in den GRÜNEN ADRESSEN hervor, die besonders transparent und unabhängig arbeiten.