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Aufnahmekriterien

Für die Aufnahme in die NAKOS-Datenbanken werden verschiedene Aufnahmekriterien zu Grunde gelegt

Die Aufnahme in die NAKOS-Datenbanken beinhaltet keine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Selbsthilfevereinigungen, der Organisationen / Institutionen, der Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen und der Selbsthilfegruppen. Es handelt sich um Daten, die nach den von der NAKOS zu Grunde gelegten Kriterien ermittelt und zusammengestellt wurden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Auch kann aus der Aufnahme in die NAKOS-Datenbanken kein Anspruch auf Förderung nach § 20h SGB V, nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI oder nach § 45d SGB XI abgeleitet werden.

Ebenso ergibt sich aus der Aufnahme in die Datenbanken keine Mitgliedschaft bei der NAKOS bzw. der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in die Datenbanken.

Gemeinschaftliche Selbsthilfe in Deutschland
Bundesweit tätige Selbsthilfevereinigungen, Selbsthilfe-Internetforen und Institutionen mit Selbsthilfebezug

Wozu dient die Datenbank GRÜNE ADRESSEN?
Die NAKOS betreibt seit 1989 die Datenbank GRÜNE ADRESSEN. In dieser Datenbank sind Kontaktdaten und Informationen zur Selbsthilfe auf Bundesebene aufbereitet.

Die GRÜNEN ADRESSEN bieten interessierten Bürger*innen eine Orientierung im Feld der Selbsthilfe in Deutschland, und zwar für alle auf Bundesebene bearbeiteten gesundheitlichen, psychosozialen und sozialen Problemstellungen und Anliegen. Die strukturierten Kontaktdaten und Informationen ermöglichen die gezielte Suche und Kontaktaufnahme. Die NAKOS nutzt die Datenbank für ihre Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit in die Selbsthilfe sowie für statistische Auswertungen. Fachkräfte aus Einrichtungen der gesundheitlichen und sozialen Versorgung können die Datenbank für die Kontaktvermittlung, den Austausch und eine Zusammenarbeit mit den Datengebern nutzen.
Für die Aufnahme in die Datenbank GRÜNE ADRESSEN legt die NAKOS Kriterien zugrunde, die im Folgenden dargestellt werden.


Wer wird in die Datenbank GRÜNE ADRESSEN aufgenommen?

1. Bundesweit tätige Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfe-Internetforen
• In der NAKOS-Datenbank GRÜNE ADRESSEN werden bundesweit tätige Selbsthilfevereinigungen aufgeführt. Diese arbeiten zu einem bestimmten Themenschwerpunkt bzw. Themenspektrum. Es handelt sich um Betroffenenzusammenschlüsse mit regelmäßigen „realen“ Austauschtreffen und / oder um Organisationen zur Vertretung der Anliegen und Interessen von Betroffenen. Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfedachorganisationen und Anonymousgruppen werden von der NAKOS kenntlich gemacht.
• Aufgeführt sind gleichfalls Selbsthilfe-Internetforen. Hierbei handelt es sich um ein Internetangebot eines Zusammenschlusses von mehreren Menschen, die von einer Erkrankung, Behinderung oder bestimmten Problemstellung unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. Im Zentrum steht der Erfahrungsaustausch in einem öffentlich zugänglichen Internetforum. Eine Aufnahme erfolgt mit speziellen Kriterien in einem eigenen Verfahren der NAKOS. Selbsthilfe-Internetforen werden als solche kenntlich gemacht.
• Landesverbände / Regionalgruppen, lokal arbeitende Selbsthilfegruppen und Angebote von aktiven Einzelpersonen werden nicht aufgenommen, können aber bei den Selbsthilfeorganisationen über einen Link zu regionalen / örtlichen Angeboten gefunden werden.
• Wenn es zu einem Thema keine bundesweit tätige Selbsthilfevereinigung gibt, zum Beispiel bei seltenen Problemen und Erkrankungen, behält sich die NAKOS die Aufnahme eines Landesverbandes, einer Regionalgruppe oder lokal arbeitenden Selbsthilfegruppe vor. Diese Aufnahme ist an die Gewährleistung eines überregionalen Angebotes geknüpft.


2. Arbeitsplattformen für Selbsthilfegruppen sowie Organisationen und Institutionen mit Selbsthilfebezug
• Weiterhin sind Organisationen und Institutionen aufgeführt (zum Beispiel Fachorganisationen, Bildungseinrichtungen, Stiftungen), die explizit und regelmäßig selbsthilfebezogene Dienstleistungen und / oder Personen- und Gruppenkontakte anbieten. Diese Organisationen und Institutionen werden als "Arbeitsplattform für Selbsthilfegruppen" kenntlich gemacht.
• Ebenfalls sind Organisationen und Institutionen aufgeführt, wenn diese explizit und regelmäßig Informationen / Hilfen für Betroffene und für Selbsthilfegruppen bieten, z.B. durch eine eigene Rubrik „Selbsthilfe“ auf der Internetseite, spezielle Publikationen oder durch Beratung. Diese Organisationen und Institutionen werden dann als "Organisationen und Institutionen mit Selbsthilfebezug" kenntlich gemacht.


Welche Aufnahmekriterien gelten?
• Die aufgeführten Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfe-Internetforen sowie die "Arbeitsplattformen für Selbsthilfegruppen" und die "Organisationen und Institutionen mit Selbsthilfebezug" stehen allen interessierten Personen und Einrichtungen im Bundesgebiet zu dem von ihnen genannten Themenschwerpunkt / Themenspektrum mit ihrem Informationsangebot und Service zur Verfügung.
• Sie haben möglichst Ansprechpartner*innen benannt, die über die bereit gestellten Kontaktdaten erreichbar sind.
• Sie arbeiten selbstverantwortlich und unabhängig.
• Die Arbeit und die Ziele sind ausschließlich an den Interessen der Selbsthilfe ausgerichtet.
• Sie verfolgen keine kommerziellen Zwecke und somit keine Gewinnorientierung. Das heißt jedoch nicht, dass die Informations- und Serviceangebote kostenlos sein müssen.
• Die Finanzierung der Arbeit wird transparent dargestellt.
• Die Arbeit und die Ziele stehen im Einklang mit ethisch-moralischen und rechtlichen Normen.


Spezielle Aufnahmekriterien für Selbsthilfe-Internetforen
• Zwecke und Ziele des Selbsthilfe-Internetforums sind klar benannt und nachvollziehbar beschrieben.
• Die Internetseite des Selbsthilfe-Internetforums enthält Angaben zum Anbieter/verantwortlichen Betreibe und zur Kontaktaufnahme mit diesen (zum Beispiel in einem Impressum).
• Das Internetangebot enthält Informationen über die Finanzierung des Angebots.
• Etwaige Werbung auf der Internetseite ist deutlich als solche gekennzeichnet („Anzeige“, „Werbung“). Die Werbung dominiert weder im Umfang noch in der Aufmachung den Inhalt der Seite (das heißt keine Pop-Ups, keine Ablenkung vom redaktionellen Teil / Forumsangebot durch Musik, Geräusche, Animationen und so weiter).
• Der / die Anbieter / verantwortlichen Betreiber verpflichten sich gegenüber den Nutzern, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten der Nutzer gemäß der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur Wahrung der Anonymität ist auf der Internetseite veröffentlicht.
• Der / die Anbieter / verantwortlichen Betreiber verpflichten sich gegenüber den Nutzern, die personenbezogenen Daten nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weiter zu geben. ACHTUNG: DAS BEDEUTET AUCH KEINE FACEBOOK-SOCIAL PLUGINS, BEI DENEN UNGEFRAGT NUTZERDATEN AN FACEBOOK WEITERGEREICHT WERDEN, KEIN AUTOMATISCHER VERBINDUNGSAUFBAU ZU GOOGLE, AMAZON ODER ANDEREN KOMMERZIELLEN ANBIETERN, BEI DENEN NUTZERDATEN WEITERGEBEN WERDEN.
• Der / die Anbieter / verantwortlichen Betreiber verpflichten sich gegenüber den Nutzern, vor einer Weitergabe personenbezogener Daten zu nicht-kommerziellen Zwecken (zum Beispiel Forschungszwecke) das Einverständnis der Nutzer einzuholen. Eine Ausnahme besteht, wenn der / die Anbieter / verantwortlichen Betreiber aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden verpflichtet ist / sind.
• Eine nachträgliche Moderation („Kontrolle“) gewährleistet, dass bereits gepostete – gegen die Regeln verstoßende – Beiträge gelöscht oder bereinigt werden.


Aktualisierungsbefragung
Bei jeder Aktualisierungsbefragung wird von allen in der Datenbank geführten Vereinigungen, Selbsthilfe-Internetforen und Institutionen mit Selbsthilfebezug erneut verlangt, die Erfüllung der Aufnahmekriterien kenntlich zu machen sowie die Kontaktdaten und Informationen zum Angebot zu modifizieren beziehungsweise zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, werden Daten zu dem Eintrag nicht mehr veröffentlicht und bei Anfragen nicht mehr weitergegeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch für die Aufnahme
Die NAKOS behält sich die Entscheidung über eine Aufnahme in die Datenbank GRÜNE ADRESSEN vor.

Es gelten unsere Urheberrechte
Hinweise zu den Urheberrechten der NAKOS finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/urheberrechte

Wie wir die Daten verarbeiten, verwenden und schützen
Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/datenverarbeitung/


Bitte beachten Sie:
• Die Aufnahme in die Datenbank beinhaltet keine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Selbsthilfevereinigungen, der internetbasierten Angebote und der weiteren Organisationen und Institutionen.
• Auch kann aus einer Aufnahme kein Anspruch auf Förderung nach § 20h SGB V, nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI oder nach § 45d SGB XI abgeleitet werden.

Aus einer Aufnahme ergibt sich keine Mitgliedschaft
Ebenso ergibt sich aus der Aufnahme in die Datenbank keine Mitgliedschaft bei der NAKOS beziehungsweise ihrem Träger, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).

Wir freuen uns jedoch über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei der DAG SHG, dem Träger der NAKOS, ist möglich und erwünscht. Informationen hierzu und eine Beitrittserklärung finden Sie auf der Internetseite der DAG SHG in der Rubrik "Über DAG SHG" unter "Mitglied werden": www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/mitglied-werden


Sie sind an einer Aufnahme interessiert?
Wenn Sie an einer Aufnahme in die Datenbank GRÜNE ADRESSEN interessiert sind oder weitere Informationen über die Arbeit der NAKOS wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt auf:

NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin
Telefon: 030 / 31 01 89 60
Fax: 030 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de

Eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

© NAKOS 2024

Selbsthilfeunterstützung in Deutschland
Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen auf örtlicher / regionaler Ebene

Die NAKOS betreibt seit 1988 die Datenbank ROTE ADRESSEN. In dieser Datenbank werden Kontaktdaten von Einrichtungen der Selbsthilfeunterstützung auf örtlicher / regionaler Ebene und Informationen über ihre Merkmale und ihre Angebote für die Vermittlung und die Beantwortung von Anfragen aufbereitet. Für die Aufnahme in diese Datenbank legt die NAKOS Kriterien zugrunde, die im Folgenden dargestellt werden.


Wozu dient die Datenbank ROTE ADRESSEN?

Die ROTEN ADRESSEN eröffnen interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen auf örtlicher / regionaler Ebene. Diese haben einen Überblick über alle bekannten Selbsthilfegruppen vor Ort. Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen informieren sowohl über Selbsthilfegruppen, die gesundheitliche Problemstellungen bearbeiten, als auch über solche mit psychosozialen und sozialen Problemstellungen bzw. entsprechenden Anliegen. Sie vermitteln in Gruppen und bieten ebenso Unterstützung und Beratung bei Gruppengründungen sowie bei der laufenden Gruppenarbeit an.
Die strukturierten Kontaktdaten und Informationen ermöglichen die gezielte Suche und Kontaktaufnahme. Ebenso können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Versorgungseinrichtungen einen Überblick gewinnen und die Datenbank für den Austausch, eine Zusammenarbeit oder die Kontaktvermittlung nutzen.


Wer wird in die Datenbank ROTE ADRESSEN aufgenommen?

Der Aufnahme in die Datenbank ROTE ADRESSEN – Selbsthilfeunterstützung in Deutschland – Selbsthilfekontakt- und Selbsthilfeunterstützungsstellen auf örtlicher / regionaler Ebene legt die NAKOS Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung zugrunde.
Damit wird ein klares Profil der Datenbank ROTE ADRESSEN erreicht und eine verlässliche Orientierung über das Unterstützungsangebot der aufgeführten Einrichtungen ermöglicht.
Die NAKOS folgt bei der Aufnahme von Einrichtungen dem Prinzip des "Ein-Institutionen-Konzept pro Einzugsgebiet", das heißt in einer Stadt / einem Landkreis sollte es nicht mehr als eine Selbsthilfekontakt- oder Unterstützungsstelle geben.


Welche Aufnahmekriterien gelten?

Voraussetzung für die Aufnahme einer Einrichtung ist, dass die folgenden Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung erfüllt werden.


Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung

Die in den ROTEN ADRESSEN aufgeführten Einrichtungen

  • bieten einen Überblick, Informationen und Aufklärung über Selbsthilfegruppen und vermitteln auf der Basis einer umfassenden themenübergreifenden Adressensammlung Kontakte zu allen bekannten gesundheitsbezogenen, psychosozialen und sozialen Selbsthilfegruppen am Ort bzw. in der Region
  • stehen mit ihrem Angebot allen Interessierten offen
  • haben Ansprechpersonen für die Arbeitsaufgabe der Selbsthilfeunterstützung fest benannt
  • sind für Interessierte zeitlich geregelt erreichbar bzw. haben feste Sprechzeiten eingerichtet
  • arbeiten nicht gewinnorientiert. Das heißt nicht, dass die Angebote immer kostenfrei sein müssen. Es können zum Beispiel Unkostenbeiträge für Raummiete, Kopierernutzung und ähnliches erhoben werden.

Bei Neuaufnahmewünschen versenden wir einen Erhebungsbogen, in dem von der Einrichtung kenntlich gemacht und durch Unterschrift bestätigt werden muss, dass diese Aufnahmekriterien erfüllt werden.

Bei jeder Aktualisierungsbefragung wird von allen in der Datenbank geführten Einrichtungen erneut verlangt, die Erfüllung der Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung kenntlich zu machen und zu bestätigen.


Zwei verschiedene institutionellen Formen von Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen

Die Selbsthilfeunterstützung in Deutschland gibt es in zwei verschiedenen institutionellen Formen

  • als Hauptaufgabe (HA) durch Selbsthilfekontaktstellen und
  • als Nebenaufgabe (NA) durch Selbsthilfeunterstützungsstellen.

Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen können eine oder mehrere Außenstelle/n unterhalten.
Zusätzlich können sie auch an anderen Orten regelmäßige Außensprechstunden anbieten.

Die Einrichtungen werden gebeten, die Form ihrer Unterstützungseinrichtung (Selbsthilfekontaktstellen / Hauptaufgabe; Selbsthilfeunterstützungsstelle / Nebenaufgabe) selbst zu charakterisieren.

Charakteristik der institutionellen Form "Selbsthilfekontaktstelle (Hauptaufgabe)"
Selbsthilfekontaktstellen sind eigenständige professionelle Beratungseinrichtungen. Sie arbeiten fach-, themen- und trägerübergreifend auf örtlicher und regionaler Ebene. Sie verfügen über hauptamtliches Personal, Räume und Ressourcen. Selbsthilfekontaktstellen erbringen in aller Regel umfassende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Die institutionelle Form Selbsthilfekontaktstelle (Hauptaufgabe) und der Status des Angebots (Außenstelle/n / Außensprechstunden) sind in der Datenbank ROTE ADRESSEN kenntlich gemacht.

Charakteristik der institutionellen Form "Selbsthilfeunterstützungsstelle (Nebenaufgabe)"
Selbsthilfeunterstützungsstellen arbeiten fach-, themen- und trägerübergreifend und auf örtlicher und regionaler Ebene.
Sie sind keine eigenständigen professionellen Beratungseinrichtungen, sondern die Unterstützungsarbeit ist als Nebenaufgabe in bestehende andere Arbeitsbereiche integriert. Dies ermöglicht in aller Regel nur begrenzte Angebote. Selbsthilfeunterstützungsstellen gibt es zum Beispiel bei Krankenkassen, Wohlfahrtsverbänden, Volkshochschulen, Universitäten oder kommunalen Behörden und Ämtern.
Die institutionelle Form Selbsthilfeunterstützungsstelle (Nebenaufgabe) und der Status des Angebots (Außenstelle/n / Außensprechstunden) sind in der Datenbank ROTE ADRESSEN kenntlich gemacht.

Sammelbegriff "Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen"
Der Terminus "Selbsthilfeunterstützungseinrichtungen" wird von der NAKOS als Sammelbegriff verwendet, mit dem sowohl Selbsthilfekontaktstellen (Hauptaufgabe) mit ihren Außenstellen und Außensprechstunden als auch Selbsthilfeunterstützungsstellen (Nebenaufgabe) mit ihren Außenstellen und Außensprechstunden zusammenfassend bezeichnet werden.

Fachliche und institutionelle Standards
Eine ausführliche Beschreibung der institutionellen und fachlichen Standards von Selbsthilfekontaktstellen (Hauptaufgabe) hat der Fachverband der Selbsthilfeunterstützung und -förderung, die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., in der Broschüre "Selbsthilfekontaktstellen: Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. zu Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten" veröffentlicht (Gießen, 2015).


Aktualisierungsbefragung
Bei jeder Aktualisierungsbefragung wird von allen in der Datenbank geführten Einrichtungen erneut verlangt, die Erfüllung der Strukturmerkmale und Elementarstandards der fach-, themen- und trägerübergreifenden Selbsthilfeunterstützung kenntlich zu machen sowie die Kontaktdaten und Informationen zum Angebot zu modifizieren beziehungsweise zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, werden Daten zur Einrichtung nicht mehr veröffentlicht und bei Anfragen nicht mehr weitergegeben.


Es besteht kein Rechtsanspruch für die Aufnahme
Die NAKOS behält sich die Entscheidung über eine Aufnahme in die Datenbank ROTE ADRESSEN vor.

Es gelten unsere Urheberrechte
Hinweise zu Urheberrechten und Nutzungsbedingungen der Datenbanken der NAKOS finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/urheberrechte

Wie wir die Daten verarbeiten, verwenden und schützen
Hinweise zur Datenverwendung und zum Datenschutz finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/datenverarbeitung/

Bitte beachten Sie:

  • Die Aufnahme in die Datenbank beinhaltet keine Beurteilung der Qualität der Arbeit der Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeunterstützungsstellen.
  • Auch kann aus einer Aufnahme kein Anspruch auf Förderung nach § 20h SGB V, nach § 31 Absatz 1 Nummer 3 SGB VI oder nach § 45d SGB XI abgeleitet werden.

Aus einer Aufnahme ergibt sich keine Mitgliedschaft
Ebenso ergibt sich aus der Aufnahme in die Datenbank keine Mitgliedschaft bei der NAKOS beziehungsweise ihrem Träger, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).

Wir freuen uns jedoch über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei der DAG SHG, dem Träger der NAKOS, ist möglich und erwünscht. Informationen hierzu und eine Beitrittserklärung finden Sie auf der Internetseite der DAG SHG in der Rubrik "Über DAG SHG" unter "Mitglied werden": www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/mitglied-werden


Sie sind an einer Aufnahme interessiert?
Wenn Sie an einer Aufnahme in die Datenbank ROTE ADRESSEN interessiert sind oder weitere Informationen über die Arbeit der NAKOS wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt auf:

NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg
Telefon: 030 / 31 01 89 60
Fax: 030 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de

Eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

© NAKOS 2024

Empfehlungen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. zu Ausstattung, Aufgabenbereichen und Arbeitsinstrumenten
2. überarbeitete und aktualisierte Auflage
DAG SHG 2015

Seltene Erkrankungen und Probleme: Suche nach Gleichbetroffenen und Selbsthilfegruppen

In dieser Datenbank sind Kontaktpersonen aufgeführt, die bundesweit Gleichbetroffene zu einer bestimmten Erkrankung oder einem spezifischen Problem suchen. Die Suchanzeigen enthalten auch Angaben über spezifische Belastungen bzw. den gewünschten Austausch zu bestimmten Problemen und Interessen. Die Angaben zu den Problemen und Erkrankungen stammen von den Betroffenen selbst. Sie sind zum Teil redaktionell bearbeitet, jedoch ohne den Anspruch einer Darstellung und Erläuterung im Sinne eines medizinischen Lexikons.

Aufnahme in die BLAUEN ADRESSEN

Personen, die von einer seltenen Erkrankung oder einem seltenen Problem betroffen sind beziehungsweise deren Angehörige, können sich mit ihrer Suchmeldung in die BLAUEN ADRESSEN aufnehmen lassen.

Zu einem Thema oder einer Problemstellung ist in der Regel nur eine Person aufgeführt, die damit bundesweit als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen wird davon abgewichen.
Mit besonderer Vereinbarung ist es auch möglich, die NAKOS als Kontaktadresse anzugeben.
Aufgeführt sind auch einzelne Kontaktadressen bereits bestehender Selbsthilfegruppen zu seltenen Erkrankungen, die noch weitere Betroffene suchen.

Aktualisierungsbefragung
Bei jeder Aktualisierungsbefragung wird von allen in der Datenbank geführten Personen erneut verlangt, Informationen zu ihren Kontaktdaten und Anliegen zu modifizieren beziehungsweise zu bestätigen. Erfolgt keine Rückmeldung, werden Daten zu dem Eintrag nicht mehr veröffentlicht und bei Anfragen nicht mehr weitergegeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch für die Aufnahme
Die NAKOS behält sich die Entscheidung über eine Aufnahme in die Datenbank BLAUE ADRESSEN vor.

Es gelten unsere Urheberrechte
Hinweise zu Urheberrechten und Nutzungsbedingungen der Datenbanken der NAKOS finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/urheberrechte

Wie wir die Daten verarbeiten, verwenden und schützen
Hinweise zur Datenverwendung und zum Datenschutz finden Sie hier: www.nakos.de/adressen/datenverarbeitung/

Aus einer Aufnahme ergibt sich keine Mitgliedschaft
Ebenso ergibt sich aus der Aufnahme in die Datenbank keine Mitgliedschaft bei der NAKOS beziehungsweise ihrem Träger, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).

Wir freuen uns jedoch über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft bei der DAG SHG, dem Träger der NAKOS, ist möglich und erwünscht. Informationen hierzu und eine Beitrittserklärung finden Sie auf der Internetseite der DAG SHG in der Rubrik "Über DAG SHG" unter "Mitglied werden": www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/mitglied-werden


Sie sind an einer Aufnahme interessiert?
Wenn Sie an einer Aufnahme in die Datenbank BLAUE ADRESSEN interessiert sind oder weitere Informationen über die Arbeit der NAKOS wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt auf:

NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle
zur Anregung und Unterstützung
von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115
D - 10585 Berlin
Telefon: 030 / 31 01 89 60
Fax: 030 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de

Eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

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Junge Selbsthilfegruppen, Corona-Selbsthilfegruppen und Digitale Selbsthilfegruppen

In dieser Datenbank werden Selbsthilfegruppen aufgenommen, die zu den Jungen Gruppen (Teilnehmende sind 18-35 Jahre alt) zählen, Gruppen zum Thema Corona sowie Gruppen, die sich ausschließlich oder überwiegend regelmäßig digital austauschen.

Aufnahmekriterien für die Selbsthilfegruppen-Datenbank

Mit der Anmeldung in die Selbsthilfegruppen-Datenbank versichern Sie, dass Ihre Selbsthilfegruppe die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
 

  • Freiwilliger Zusammenschluss und (Selbst)Betroffenheit: Die Selbsthilfegruppe ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen, die entweder selbst oder als Angehörige von Krankheit, Behinderung oder herausfordernden Lebenssituationen betroffen sind.
  • Regelmäßige Treffen: Die Gruppentreffen finden regelmäßig statt.
  • Ohne professionelle Anleitung: Die Selbsthilfegruppe wird ehrenamtlich ohne professionelle Anleitung zum Beispiel durch Therapeut*innen oder Psycholog*innen geleitet.
  • Unabhängig, nicht-kommerziell und transparente Finanzierung: Die Selbsthilfegruppe arbeitet unabhängig (selbstständig, selbstbestimmt und selbstverantwortlich). Die Selbsthilfegruppe und ihre Mitglieder verfolgen keine kommerziellen Zwecke und somit keine Gewinnorientierung. Die Selbsthilfegruppe legt nach außen und innen offen, wie sie ihre Arbeit finanziert.
  • Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung: Die Selbsthilfegruppe ist weltanschaulich und parteipolitisch neutral, achtet Menschenrechte und hält sich an die freiheitlich demokratische Grundordnung und an geltendes bundesdeutsches Recht.
  • Neue Mitglieder und Kontaktaufnahme: Die Selbsthilfegruppe ist grundsätzlich offen für neue interessierte Personen zu ihrem Themenschwerpunkt / Themenspektrum. Die Möglichkeit Kontakt zu der Selbsthilfegruppe aufzunehmen, ist vorhanden, zum Beispiel durch Veröffentlichung einer Ansprechperson oder einer E-Mailadresse (kann pseudonymisiert erfolgen) oder über eine Selbsthilfekontaktstelle.

Die Aufnahme von digitalen Selbsthilfegruppen ist nur möglich, wenn zusätzlich folgende Aufnahmekriterien erfüllt sind:
 

  • Überwiegend internetbasiert: Die digitale Selbsthilfegruppe tauscht sich ausschließlich oder überwiegend internetbasiert mit Hilfe von Video- oder Telefonkonferenztools aus.
  • Kommunikation zeitgleich: Die Gruppenmitglieder kommunizieren verbal (in Ausnahmefällen schriftlich) und zeitgleich zu einem festgelegten Zeitpunkt mit vereinbarter Dauer.
  • Überschaubare Gruppengröße und konstante Zusammensetzung: Eine überschaubare Gruppengröße und eine konstante Zusammensetzung (wie bei analogen Selbsthilfegruppen) gewährleisten den persönlichen Austausch.
  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten: Die Mitglieder verpflichten sich untereinander das Besprochene vertraulich zu behandeln. Empfohlen wird eine Verschwiegenheitserklärung. Die digitale Selbsthilfegruppe schützt personenbezogene Daten. Ihre Mitglieder willigen ein, die jeweils gültigen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit einzuhalten. Empfohlen wird eine Datenschutzvereinbarung.

Die NAKOS empfiehlt Ihnen sich zusätzlich an eine örtliche Selbsthilfekontaktstelle zu wenden, die Sie beraten und unterstützen kann.

Aufnahme
Selbsthilfegruppen können ihre Angaben über ein Online-Anmeldeformular an die NAKOS übermitteln. Voraussetzung ist, dass die Selbsthilfegruppe die Aufnahmekriterien erfüllt. Bei der Eintragung ist zu beachten, dass eine Ansprechperson zur Kontaktaufnahme der Selbsthilfegruppe angegeben werden muss. Ebenfalls kann eine örtliche Selbsthilfekontaktstelle hinterlegt werden, wenn die Selbsthilfegruppe bereits bei dieser in der Datenbank geführt wird.

Im Anschluss an die Anmeldung überprüft die NAKOS die Angaben der Selbsthilfegruppe und veröffentlicht den Eintrag. Die Überprüfung kann durch einen Abgleich mit der örtlichen Selbsthilfekontaktstelle oder mit einer zugehörigen Selbsthilfeorganisation erfolgen. Weiterhin können bestehende Internetauftritte der Selbsthilfegruppe zur Überprüfung herangezogen werden.

© NAKOS 2024

NAKOS-Kennzeichnung für Transparenz und Unabhängigkeit

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Die NAKOS hebt bundesweite Selbsthilfeorganisationen in den GRÜNEN ADRESSEN hervor, die besonders transparent und unabhängig arbeiten.