Bundestag beschließt Ende der Wahlrechtsausschlüsse
Auf Antrag gilt die Änderung auch schon für die Europawahl
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, die Wahlausschlüsse von mehr als 85.000 volljährigen Menschen mit Behinderung zum 1. Juli 2019 zu streichen. Bei der diesjährigen Europawahl am 26. Mai 2019 ist eine Wahl noch nicht möglich. Hintergrund der Bundestagsentscheidung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2019, dass die Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig seien. Wahlrechtsausschlüsse betreffen Personen, für die eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten besteht oder die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Ergänzung vom 17. April 2019:
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. April 2019, dass das Wahlrecht doch bereits für die Europawahl Ende Mai 2019 gilt. Die betroffenen Wahlberechtigten müssen allerdings für die Teilnahme einen gesonderten Antrag stellen.
Quellen:
Spiegel Online | www.spiegel.de
Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. | www.lebenshilfe.de