Gerichtsurteil zum „Gefällt mir”-Button von Facebook
Internetseitenbetreiber sind mitverantwortlich für Einhaltung von Datenschutzbestimmungen
Der Europäische Gerichtshof hat am 29. Juli 2019 entschieden, dass Internetseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die Erhebung und Übermittlung von Daten, wenn sie den „Gefällt mir”- oder „Like”-Button von Facebook auf ihrer Internetseite eingerichtet haben. Dieser Button überträgt beim Laden der Seite verschiedene Informationen an Facebook, auch ohne dass der Button angeklickt wurde oder die Nutzer*innen einen Facebook-Account haben. Was die Mitverantwortung genau für die Betreiber*innen bedeutet, muss noch geklärt werden.
Quellen:
Verbraucherzentrale Bundesverband | www.verbraucherzentrale.de
Heise Online | www.heise.de
Text: NAKOS Internetredaktion