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17.11.2020

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene im Förderjahr 2021

Rundschreiben und Antragsformulare online abrufbar

Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat die Antragsunterlagen und das Gemeinsame Rundschreiben für das Förderjahr 2021 versandt. Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben informieren die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Bundesorganisationen der Selbsthilfe über die Beantragung von Fördermitteln aus der Pauschal- und der Projektförderung. Erstmals wurde auch eine Ausfüllhilfe mit Hinweisen und Erläuterungen zu den Angaben im Antragsformular veröffentlicht.

Im Rahmen der Pauschalförderung werden die förderfähigen Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst. Damit leistet die Pauschalförderung einen anteiligen Beitrag zur Finanzierung originärer selbsthilfebezogener Aufgaben der Selbsthilfeorganisationen und der damit einhergehenden regelmäßigen wiederkehrenden Aufwendungen und satzungsgemäßen Verbandsaufgaben. Ferner können Maßnahmen, die den Stand der Erprobung (Projektförderung) abgeschlossen haben und in die regelmäßigen Verbandsaufgaben überführt werden, anteilig durch die Pauschalförderung bezuschusst werden (Teilfinanzierung). Es besteht jedoch nach Auslaufen eines Projektes kein Anspruch auf tatsächliche Übernahme und Finanzierung aus der Pauschalförderung. Eine Vollfinanzierung der Selbsthilfestrukturen ist ausgeschlossen.

Die förderfähigen Ausgaben sind im Gemeinsamen Rundschreiben detailliert aufgeführt. Vorhaben und Maßnahmen gelten als "regelmäßig wiederkehrend", wenn sich zwar das Thema einer Maßnahme ändert, das Format aber das gleiche bleibt. Darüber hinausgehende einmalige, innovative, themenspezifische Vorhaben sind über die Projektförderung zu beantragen.

Das Antragsverfahren für die Pauschalförderung auf Bundesebene wird vom Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) federführend koordiniert. Die für die Antragsstellung zu verwendenden Formulare sowie eine Ausfüllhilfe stehen auf der Internetseite des vdek als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird ab Mitte November 2020 auch die Möglichkeit einer Antragsstellung für die Pauschalförderung auf Bundesebene in digitaler Form über das Webportal unter www.selbsthilfefoerderung.com bestehen. In beiden Fällen sind aufgrund des Unterschriftenerfordernisses die ausgedruckten und unterzeichneten Förderanträge an die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene beim vdek zu senden. Von einer Vorab-Übersendung des Antrags per E-Mail wird gebeten Abstand zu nehmen.

Antragsfrist für einen Antrag auf pauschale Mittel aus der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene ist der 31. Dezember 2020.

Das Gemeinsame Rundschreiben 2021, die Antragsformulare für 2021 und die Ausfüllhilfe stehen bereit unter: www.vdek.com

Die Voraussetzungen, die ein Antragsteller für eine Förderung erfüllen muss sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung beschrieben. Der aktuell geltende Leitfaden in der Fassung vom 27. August 2020 ist auf der Homepage des Herausgebers, des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht. Er kann hier heruntergeladen werden: www.gkv-spitzenverband.de

Weitere Informationen und Kontakt:
Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS) | jutta.hundertmark@nakos.de