Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Aktuelles  /  Nachrichten
11.02.2021

Steuerrecht: Ehrenamtspauschale auf 840 Euro erhöht

Paritätischer fordert entsprechende Anpassung im Vereinsrecht

Die Ehrenamtspauschale wurde zum Januar 2021 von 720 auf 840 Euro pro Jahr erhöht. Durch die Ehrenamtspauschale sind Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit bis zu diesem Betrag steuerfrei. Die Ehrenamtspauschale ist in § 3 Nr. 26a Einkommenssteuergesetz (EStG) geregelt.

Der Paritätische fordert mit einem Schreiben an das Bundesjustizministerium eine Anpassung im Vereinsrecht. Auch in den §§ 31a und 31b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müsse der genannte Betrag auf 840 Euro erhöht werden. Die Paragrafen regeln die Haftung von Organmitgliedern in Vereinen sowie von Vereinsmitgliedern. In dem Schreiben an das Justizministerium heißt es: "Da die Regelungen vom Gesetzgeber offenbar in einem Wertungszusammenhang gesehen werden, erscheint nunmehr eine Anpassung der §§ 31a und 31b BGB angezeigt. Sie erscheint uns sogar geboten, weil die Ehrenamtlichen es gewohnt sind, dass im Steuerrecht und im Vereinsrecht der gleiche Höchstbetrag gilt. Wenn sie nun eine Anpassung von Entschädigungszahlungen an das steuerrechtlich zulässige Maß vornehmen, verlieren sie ungewollt die Haftungsprivilegierung."

Quellen:
Bundesministerium der Finanzen | www.bundesfinanzministerium.de
Der Paritätische | www.der-paritaetische.de