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20.04.2021

Stellungnahmen zum Entwurf der Teilhabeberatungsverordnung

Verordnung soll dauerhafte Finanzierung der EUTB-Angebote regeln

Verschiedene Verbände fordern Änderungen am Entwurf der Teilhabeberatungsverordnung. Unter anderem der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege haben den Entwurf in Stellungnahmen ausführlich kommentiert. Mit der Teilhabeberatungsverordnung soll die dauerhafte Finanzierung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) festgelegt werden. In der Verordnung werden unter anderem Finanzierungsgrundsätze und das Antragsverfahren geregelt.

Die 500 regionalen EUTB-Angebote beraten Menschen mit (drohender) Behinderung kostenlos und unabhängig zu Fragen der Rehabilition und Teilhabe. Die Beratung soll durch Peer-Beratung von Betroffenen für Betroffene erfolgen. Bislang werden die Angebote bis Ende 2022 finanziert. Mit der geplanten Teilhabeberatungsverordnung soll die Finanzierung ab 2023 entfristet werden.

Quellen:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrspflege, Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung vom 15. April 2021
  • Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung vom 15. April 2021 | https://bvkm.de
  • Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung | www.teilhabeberatung.de

Text: Niclas Beier