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05.04.2022

Aktion Mensch bietet "Sonderförderung Ukraine" an

Gemeinnützige Organisationen können Projektförderung beantragen

Der Krieg in der Ukraine zwingt Millionen von Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen. Wir [die Aktion Mensch] wollen helfen, Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung ein sicheres Ankommen und den schnellen Zugang zu unterstützenden Angeboten zu ermöglichen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit und der Wertschätzung zu vermitteln.

Daher haben wir die "Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen" in Höhe von 20 Millionen Euro eingerichtet, um die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeiten der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern.

Wie funktioniert das genau?
Freie gemeinnützige Organisationen können einen Antrag zur Unterstützung von geflüchteten Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen sowie deren Begleitung in unserem Antragssystem stellen.

Wir fördern im Rahmen einer Projektförderung in Deutschland:

  • Offene Angebote (zum Beispiel Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für kreatives Arbeiten, Sportangebote, Sprachkurse)
  • Zusätzliche befristete Beratungsangebote (zum Beispiel die Unterstützung bei der Antragstellung für Wohnen, Arbeit, Kindertageseinrichtung und Schule, Gesundheit, finanzielle Leistungen, Perspektivberatung, Orientierung im Sozialraum)
  • Zusätzliche befristete Angebote zur psychosozialen Betreuung traumatisierter Menschen
  • Das ehrenamtliche Engagement auf lokaler Ebene (zum Beispiel durch Koordinierung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen bei dem Aufbau eines Patenschaft-Modells)

Anträge können vom 11. März 2022 bis 31. März 2022 gestellt werden. Die maximal einjährigen Projekte sollen spätestens drei Monate nach Bewilligung starten.

Alle Details zum Förderprogramm finden Sie in unseren Förderbestimmungen.

Quelle und Text: Aktion Mensch | www.aktion-mensch.de