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04.04.2024

Was ändert sich im Gesellschaftsrecht?

Seit
Seit 2024 gibt es drei Varianten der GbR - Grafik: NAKOS

NAKOS-Fachinformation zur aktuellen Gesetzesänderung

Selbsthilfegruppen sind – rechtlich gesehen – mehr oder minder lose Zusammenschlüsse von Personen. Damit sind sie juristisch betrachtet Personengesellschaften, verankert und ausgestaltet im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber nun diesen Rechtsbereich, das Gesellschaftsrecht, reformiert und umgestaltet. Dadurch soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) transparenter und rechtssicherer werden. Unter anderem besteht nun die Möglichkeit, die GbR in ein Gesellschaftsregister eintragen zu lassen.

Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner hat sich die Änderungen für uns genauer angeschaut. In der neuen Fachinformation „NAKOS THEMA“ beantwortet sie unter anderem folgende Fragen: Wie wirkt sich die neue Rechtslage auf Selbsthilfegruppen aus? Bringt sie mehr Klarheit oder mehr Bürokratie? Birgt sie vielleicht auch neue Möglichkeiten?

Außerdem fasst Mitleger-Lehner die neuen Varianten der GbR (rechtsfähig, eingetragen rechtsfähig und nicht rechtsfähig) anschaulich zusammen und erläutert die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsformen für Selbsthilfegruppen. Auch die Unterschiede zu einer Vereinsgründung werden gegenübergestellt. Ausführliche Informationen finden Sie in dem folgenden Dokument.

Zum Herunterladen:

NAKOS THEMA 1|2024 | Änderungen im Gesellschaftsrecht: Was bleibt gleich, was ändert sich?
Rechtsgrundlagen für Selbsthilfegruppen
Renate Mitleger-Lehner | NAKOS 2024

Text: Friederike Opitz