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20.02.2024

Rechtsgrundlagen – Neue Rechtslage für Selbsthilfegruppen ab dem 01.01.2024

Online-Seminar für Fachkräfte in Selbsthilfekontaktstellen von und mit der Referentin und Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner | Veranstalter: NAKOS
Wiederholungsveranstaltung!

Die „klassischen“ Selbsthilfegruppen agierten schon immer – rechtlich gesehen – als „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“. In Abgrenzung zum Verein bestand damit stets Erklärungsbedarf, welche Rechte und Pflichten und welche Haftungsfolgen sich daraus ergeben und ob diese Gruppen überhaupt rechtsfähig seien.

Die Gesetzesnovellierung, die zum 01.01.2024 in Kraft tritt, unterscheidet nunmehr zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht rechtsfähigen Gesellschaft. Für die Selbsthilfelandschaft ergibt sich daraus mehr Klarheit. Eine bessere Abgrenzung zwischen Gruppen, die nach außen hin auftreten wollen, und solchen, die nur nach innen wirken wollen, ist so möglich.

In dem Online-Seminar wird dargestellt, welche Rechtsfolgen für Selbsthilfegruppen ab dem neuen Jahr unverändert bleiben und welche neuen Kriterien zu beachten sind (z.B. wie rechtsfähige und nicht rechtsfähige Gesellschaften im Rechtsverkehr auftreten müssen). Ein besonderes Augenmerk wird auf die rechtliche Einordnung von digitalen Selbsthilfegruppen gelegt.

Termin: Dienstag 20.02.2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Kosten: 30.00 €

Die Fachkräfte in Selbsthilfekontaktstellen werden eingeladen.

Dies ist eine Wiederholung des Seminars vom 09.11.2023, das wir aufgrund der großen Nachfrage anbieten.