Förderung
Selbsthilfegruppen können unterschiedlich gefördert werden. Einrichtungen vor Ort unterstützen Selbsthilfegruppen, indem sie Räume für Gruppentreffen, Kopiergeräte oder einen Internetanschluss zur Nutzung bereitstellen. Selbsthilfegruppen haben aber auch die Möglichkeit, bei den Krankenkassen oder ihrer Kommune Fördermittel für den Druck eines Flyers oder die Ausrichtung eines Selbsthilfetages zu beantragen.
Entscheidungsträger aus Politik und dem Gesundheits- und Sozialbereich, Fachkräfte und Ärzt*innen sprechen mit Kolleg*innen über die wichtige Rolle der Selbsthilfe und tragen so zu einem selbsthilfefreundlichen Klima bei. Durch die Möglichkeit zur Mitwirkung in Gremien und Arbeitskreisen erfolgt eine politische Förderung der Selbsthilfe. Und auch die Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen (zum Beispiel beim Körperschafts-, Steuer-, Haftungsrecht und Unfallversicherungsschutz) befördert das gemeinschaftliche Selbsthifeengagement.
Die direkte finanzielle Förderung der Selbsthilfe erfolgt durch unterschiedliche Kostenträger. Maßgeblich sind hierbei die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen), die Rehabilitationsträger (Krankenkassen, Pflegeversicherung und Rentenversicherungsträger) sowie private Geldgeber (Spender, Sponsoren, Stiftungen).