Zum Weiterlesen: § 20h SGB V
§ 20h SGB V ist die Grundlage für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre Verbände.
§ 20h SGB V Förderung der Selbsthilfe
vom 06.05.2019 (BGBl. I S. 646), in Kraft getreten am 01.01.2020