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Aktualisierter Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ab Förderjahr 2023

Anpassungen bezüglich förderfähiger Ausgaben

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.10.2022 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese enthält einige wichtige Anpassungen. Die Neufassung ist mit Beginn des Förderjahres 2023 gültig.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die im Abschnitt A.8.2 des Leitfadens genannten förderfähigen Ausgaben im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Hier wurden – nicht zuletzt auch auf Initiative der maßgeblichen Selbsthilfevertretungen – einige Konkretisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Hierdurch soll für Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen deutlicher werden, welche Ausgaben sie mit der GKV-Förderung bestreiten können (und welche nicht).

Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ beschreibt die Inhalte (z.B. Fördervoraussetzungen) und das Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Ebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene) für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Projektförderung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick (Quelle: GKV-Spitzenverband) finden Sie hier.

Die aktualisierte Liste der förderfähigen Ausgaben (Auszug Leitfaden)  finden Sie hier.

Der aktuelle Leitfaden als Download: www.gkv-spitzenverband.de