Förderprogramm
Förderschwerpunkte sind:
• Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
• Nachwuchsgewinnung
• Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen
Förderbedingungen sind:
Bis zu einer Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 Prozent, das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, hier ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 20 Prozent einzubringen.
Einen Antrag stellen können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).
Anträge sind spätestens bis zum 1. November 2020 einzureichen. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, auf der Grundlage einer Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin*der Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs verkürzen.
Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.
Informationen: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de