Öffentliche Hand
Die Förderung der Selbsthilfe durch die öffentliche Hand (Bund, Länder und Kommunen) wird sehr unterschiedlich gehandhabt.
Auf Bundesebene erfolgt eine Förderung vornehmlich durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
In den Bundesländern gibt es für die Selbsthilfeförderung keine gesetzliche Verpflichtung. Die Förderung der Selbsthilfe ist eine „freiwillige” Leistung. Daher ist auch die Förderpraxis überaus unterschiedlich.
Bis 2007 dokumentierte die NAKOS die Selbsthilfe-Fördermaßnahmen durch die Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die letzte Befragung wurde 2013 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in der 4. Ausgabe der Reihe NAKOS STUDIEN Zahlen und Fakten veröffentlicht.