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BMAS fördert ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Niedrigschwellige und barrierefreie Beratung für Menschen mit Behinderung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf Grundlage der „Teihabeberatungsverordnung (Bewilligungsperiode 2023 - 2029)“ die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) auf örtlicher Ebene.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen eine unabhängige, niedrigschwellige und ergänzende Beratung anzubieten, die von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängig ist. Der Zugang ist räumlich, mobil, telefonisch gut erreichbar und barrierefrei. So soll eine adressatenorientierte Angebotsnutzung ermöglicht werden. Hierbei steht die Beratungsmethode der „Peer-Beratung“ im Vordergrund, bei der soweit wie möglich Selbstbetroffene als Berater*innen tätig sind.

Nach der 2022 beendeten modellhaften Erprobungs- und Aufbauphase wurde die bisherige zuwendungsrechtliche Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten umgestellt. Die EUTB wird auf dieser Grundlage jährlich mit 65 Millionen Euro bezuschusst.

Ab Januar 2024 können interessierte Maßnahmenträger Anträge für nicht bereits in der letzten Förderphase bewilligte Förderregionen bzw. noch nicht vergebene Stellenanteile in den Regionen stellen. Die Anträge sind bis zum 31. März 2024 bei der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) mbH einzureichen. Die gsub mbH berät zu Antragstellung, Abrechnung sowie Berichterstattung und stellt die Förderbescheide aus.

Weiterführende Informationen der gsub mbh zur Förderung und Antragstellung

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NAKOS-Studien: Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer
Jutta Hundertmark-Mayser (NAKOS)
NAKOS INFO 112 | 2015

Selbsthilfeförderung durch die Bundesländer in Deutschland 2013
NAKOS Studien | Selbsthilfe im Überblick 4 | 2014