BMAS fördert unabhängige Teilhabeberatung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert „ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ auf örtlicher Ebene.
Zuwendungszweck ist der Aufbau eines von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen, niedrigschwelligen Beratungsangebots für Menschen mit Behinderungen. Der Zugang soll räumlich, mobil, telefonisch gut erreichbar und barrierefrei sein sowie eine adressatenorientierte Angebotsnutzung ermöglichen.
Ein wichtiges Anliegen ist dabei, die Beratungsmethode des „Peer Counseling“ auszubauen. Hierbei sollen soweit wie möglich Selbstbetroffene als Beraterinnen und Berater tätig werden. Vorhandene Strukturen (wie zum Beispiel Selbsthilfekontaktstellen) und bestehende Angebote (zum Beispiel der ISL – Interessenverband Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.) sind bevorzugt zu nutzen bzw. auszubauen und qualitativ zu verbessern.