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Ein Rechtsratgeber für Selbsthilfegruppen

Titelbild der Publikation

Für alle Selbsthilfegruppen, die vereinsrechtlich organisiert sind, gibt es seit Jahren eine Fülle von Veröffentlichungen und Ratgebern, die sich mit dem Vereinsrecht für die Praxis beschäftigen. Für Selbsthilfegruppen, die nicht vereinsrechtlich strukturiert sind, gibt es hingegen nur wenige Informationen über ihren rechtlichen Status.

Wir möchten Ihnen deshalb den Ratgeber "Recht für Selbsthilfegruppen" empfehlen. Die dritte überarbeitete und erweiterte Auflage wurde 2019 vom Selbsthilfezentrum München herausgegeben. Der Ratgeber richtet sich ausschließlich an Gruppen und Initiativen, die keine Vereine sind. In Zusammenarbeit mit Frau Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner, München, ist eine Darstellung der Selbsthilfegruppen als „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ entstanden. Mit Hinweisen auch zum Presse-, Versicherungs-, und Steuerrecht werden aktuelle Bezüge hergestellt, um die rechtliche Situation der Selbsthilfegruppen praxisgerecht darzustellen.

Ausführlich werden Problemstellungen für nicht vereinsrechtlich organisierte Gruppen behandelt und Bezüge zum Versicherungs-, Datenschutz- und Steuerrecht hergestellt. Das Kapitel zum Datenschutz wurde grundlegend neu gefasst und enthält nun sehr konkrete Ausführungen und praktische Hinweise, die den Selbsthilfegruppen und -initiativen eine klare Orientierung im zunächst unüberschaubar scheinenden Regelwerk geben.

Praxisgerecht werden die Fragen beantwortet, die in jeder Selbsthilfegruppe auftreten:

  • Wer tritt nach außen auf?
  • Wer unterschreibt den Förderantrag?
  • Wer haftet bei Fehlern, Versäumnissen und Unfällen?
  • Gibt es für Jugendliche besondere Bestimmungen?
  • Wer ist für den Flyer presserechtlich verantwortlich?
  • Ist der Datenschutz ausreichend gewährleistet und führt ein Straßenfest zur Steuerpflicht?

„Recht für Selbsthilfegruppen“ ist erhältlich über das Selbsthilfezentrum München.

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Das Selbsthilfe-Lexikon

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