Allgemeines zu Recht und Selbsthilfegruppen
Eine gute Nachricht zu Beginn: Die meisten rechtlichen Fragestellungen spielen für Selbsthilfegruppen zumindest bei der Gruppengründung keine Rolle. Erst wenn eine Gruppe sich als Verein gründen will, muss sie sich mit dem Vereinsrecht auseinandersetzen. Versicherungsschutz und Besteuerung kommen erst ins Spiel, wenn eine Gruppe Veranstaltungen plant oder Einnahmen hat. Gruppenleitungen und Gruppenmitglieder können sich also nach und nach mit den meisten Rechtsfragen befassen bzw. sind davon dauerhaft nicht betroffen. Nur der Datenschutz gilt für alle Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen und muss von Anfang an beachtet werden.