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Interessenkonflikte in Selbsthilfegruppen und -organisationen wahrnehmen – Unabhängigkeit wahren

NAKOS setzt sich für sensiblen Umgang mit Sponsoring durch Unternehmen ein und fordert Etablierung einer Transparenzkultur in der Selbsthilfe | 2018

Die Zusammenarbeit der Selbsthilfe mit Arzneimittel- und Medizinprodukteunternehmen wird im Feld der Selbsthilfe intensiv und mitunter auch kontrovers diskutiert. Liegt eine große Nähe zwischen dem Krankheitsbild einer Selbsthilfegruppe oder -organisation und den Produkten des Unternehmens vor, besteht die Gefahr einer unerwünschten Einflussnahme auf die Meinungsbildung der Selbsthilfe.

In einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung vom 24. März 2018 kritisiert die Journalistin Astrid Viciano den (möglicherweise) fragwürdigen Einfluss von Patientenvertretern am Beispiel des Rechtsstreits um die neue S-3-Leitlinie zur Neuroborreliose. Viciano beschreibt in ihrem Artikel die Gefahren einer Unterwanderung von Selbsthilfegruppen oder -organisationen durch die Pharmaindustrie (z.B. durch Sponsoring von Plakaten, Wunsch nach verstärkter Lobbyarbeit, Verlinkungen von Internetseiten der Selbsthilfe zu Pharmaunternehmen) und fordert eine Verpflichtung zu mehr Transparenz der Selbsthilfe.

Die NAKOS verweist in diesem Zusammenhang auf die Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers, der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. Selbsthilfe vermittelt die Betroffenenperspektive. Deshalb ist die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Selbsthilfe eine wichtige Grundlage für ihre Akzeptanz. Eine finanzielle oder inhaltliche Zusammenarbeit mit Unternehmen, die damit Gewinnabsichten verfolgen, kann die Unabhängigkeit der Selbsthilfe gefährden. Die Selbsthilfe ist gefordert, die Annahme solcher Gelder sorgfältig zu prüfen, transparent zu behandeln und eventuell auch abzulehnen. Die NAKOS setzt sich für die einen sensiblen Umgang mit Sponsoring ein und fordert die Etablierung einer Transparenzkultur in der Selbsthilfe.

Die Beteiligung von Patientinnen und Patienten bei Fragen der medizinischen Versorgung ist im Paragraf § 140f Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie erfolgt im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in den Landesausschüssen, den Zulassungs- und den Berufungsausschüssen. Mit der Selbsthilfe werden die Betroffenen und ihre Interessenvertretung selbst angehört und beratend einbezogen. So können chronisch kranke und behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung ihre Sicht als Patientinnen und Patienten einbringen und damit Einfluss nehmen auf die Diskussionsverläufe in wichtigen Gremien der gesundheitlichen Versorgung. Die Auswahl der anerkannten Organisationen ist umfassend und ermöglicht eine Interessenvertretung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Die NAKOS stellt umfangreiche Informationen zum Thema "Autonomie der Selbsthilfe" auf ihrem Wissensportal bereit und hat die Broschüre "Unabhängig und selbstbestimmt" erarbeitet.
Kontakt und Information:

Kontakt:
jutta.hundertmark@nakos.de

INFORMIEREN

Materialserie "Unabhängig und selbstbestimmt"

Broschüre mit Begleitheft, Postkarte
und Fachliteratur