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Datenschutz in der Selbsthilfe

Abgeschlossenes Projekt:
"Erarbeitung von Hilfestellungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Feld der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe"
2019 | Förderer: Bundesministerium für Gesundheit

Am 25. Mai 2018 trat in allen EU-Mitgliedstaaten eine neue Datenschutzregelung in Kraft – die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Datenschutzrecht wird durch die DSGVO EU-weit vereinheitlicht. Die DSGVO regelt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Kontexten – außer dem rein privaten Rahmen. Daher gilt sie auch für die Selbsthilfe – für Selbsthilfekontaktstellen, für Selbsthilfevereinigungen mit Vereinsstatus sowie für Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus.

Wenn in der Selbsthilfe personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt werden. Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfekontaktstellen sind dann verpflichtet, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Schutz dieser Daten zu gewährleisten.

Wir haben im folgenden eigene Informationen sowie verschiedene Link- und Lesetipps von anderen Herausgebern zu der Thematik zusammengetragen.

Umsetzungshilfe für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und für digitale Anwendungen in der Selbsthilfe
NAKOS 2019

Weitere Link- und Lesetipps

Fachinformation der NAKOS | 2022

Wer eine Internetseite oder App betreibt, muss sich seit dem 1. Dezember 2021 mit geänderten Datenschutzregelungen befassen: Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) passt die Datenschutzbestimmungen des bisher geltenden Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes an und setzt die ePrivacy-Richtlinie der EU in nationales Recht um.

Mit dem TTDSG sollen Nutzer*innen vor unerwünschten Zugriffen auf die Informationen geschützt werden, die sie auf ihren Computern, Tablets oder Mobiltelefonen gespeichert haben. Das Gesetz regelt auch wann die Einwilligungen zur Nutzung von Cookies nötig sind und wie diese erfolgen müssen.

Wie immer bei neuen Datenschutzregelungen, gibt es am Anfang viele Fragen und Unsicherheiten. Eine Fachinformation der NAKOS klärt Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen auf, wann eine Einwilligung für ihre Internetseite oder App erforderlich ist und wie diese gestaltet werden sollte. Die Informationen beruhen auf einer Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom Dezember 2021.

Download der Fachinformation:
Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz – was müssen Betreibende von Internetseiten beachten?

Kostenloser Video-Kurs für Vereine und Engagierte | 2022

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) beantwortet in ihrer Online-Seminarreihe häufige Fragen zum Thema Datenschutz für Vereine und Engagierte. Die Reihe besteht aus den folgenden vier Online-Seminaren:

Teil 1: Kleines Datenschutz 1 x 1
Teil 2: Clouddienste, Videokonferenzen & Fotos
Teil 3: Website, Social Media & Newsletter
Teil 4: Den Überblick behalten

Zum Online-Seminar:
www.stiftungdatenschutz.org/ehrenamt/webinare/komaptkurs-datenschutz

Paritätischer Wohlfahrtsverband | 2021

Hilfreiche Informationen zum Datenschutz für alle, die Software für die digitale Zusammenarbeit nutzen bietet die Broschüre „Tipps zum Umgang mit Datenschutz bei Kollaborationstools“ von Dr. Olaf Koglin für den Paritätischen Wohlfahrtsverband. Neben der Information über gesetzliche Grundlagen will der Leitfaden vor allem praxisnah zu verantwortlichem Handeln befähigen. Dabei sollen nach Ansicht des Autors Risiken aufgezeigt, aber Chancen der Digitalisierung durch zu strenge Vorgaben auch nicht verhindert werden.

Tipps zum Umgang mit Datenschutz bei Kollaborationstools
Ein Leitfaden erstellt für den Paritätischen Wohlfahrtsverband
Dr. Olaf Koglin | 2021

NAKOS | 2019

Wenn Sie parallel zu Ihrem Internetauftritt eine Seite bei Facebook (sogenannte Fanpage) unterhalten, müssen Sie folgendes beachten:

Der Europäische Gerichtshof hat im Sommer 2018 entschieden, dass die Betreibenden von Fanpages hierfür eine "geteilte Verantwortung" (zusammen mit Facebook) haben.

Noch ist unklar, wie die Betreibenden von Fanpages dieser Verantwortung angemessen nachkommen können. Denn nicht nur die Nutzenden von Facebook, sondern auch die Betreibenden einer Fanpage haben keine ausreichenden Informationen dazu, wie die Daten von Facebook verarbeitet werden.

Als erster Schritt sollte von der Facebook-Fanpage aus ein Link zu der Datenschutzerklärung auf dem eigenen Internetauftritt gelegt werden.

In diese Datenschutzerklärung sollte dann ein Abschnitt aufgenommen werden, in dem benannt ist, dass eine Facebook-Fanpage unterhalten wird (siehe zum Beispiel auf dem Facebookauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit). Sobald es konkretere Hinweise zur Umsetzung gibt, werden wir genauer darüber berichten.

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen | 2019

Kurz gehaltene und praxisnahe Umsetzungsempfehlungen für Vereine von der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen. Die Broschüre enthält Verweise (Links) zu weiterführenden Informationen zum Thema.

Link: www.lfd.niedersachsen.de

Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. | 2018

Der Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern e.V. hat einen "Praxisleitfaden: Datenschutz in der Selbsthilfe" herausgegeben. Die 32-seitige Broschüre informiert über Grundlagen und Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung und kann in einem Online-Shop bestellt werden (Mindestbestellmenge: 5 Exemplare). Autorin der Broschüre ist die Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner, die schon mehrere Publikationen zu Rechtsfragen in der Selbsthilfe veröffentlicht hat.

Bestellungen: www.agspak-buecher.de

Selbsthilfe Koordination Bayern | 2018

Die Selbsthilfe Koordination Bayern (SeKo Bayern) hat sich ausführlich mit dem Thema Datenschutz in der Selbsthilfe auseinandergesetzt und Informationen sowie eine Leitvereinbarung für Selbsthilfegruppen auf ihre Website gestellt. SeKo Bayern bittet zu beachten, dass alle Informationen unter Vorbehalt verfasst sind und sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Zudem hat SeKo Bayern keine Personalkapazitäten, außerhalb von Bayern zusätzliche persönliche Auskünfte zu geben. Bei der Verwendung des Materials ist zu beachten, dass die Entwürfe in Bezug auf die landesweite Datenschutzbehörde angepasst werden müssen.

Link zu den Informationen und der Leitvereinbarung: www.seko-bayern.de

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg | 2018

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat die Broschüre "Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit" veröffentlicht. Die Broschüre steht auf der Internetseite des Landesbeaufragten zum Download bereit. Sie richtet sich nach eigenen Angaben auch extra an "kleine Vereine".

Link: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg | 2018

In Ergänzung zu der Broschüre "Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit" hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg eine Praxishilfe veröffentlicht, die konkrete Umsetzungsschritte beschreibt. Enthalten sind Muster unter anderem für Verfahrensverzeichnisse, zur Umsetzung der Informationspflicht und zur Einholung von Einwilligungen für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet.

Die Broschüre steht auf der Internetseite des Landesbeauftragten zum Download bereit.

Link: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht | 2018

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat eine Broschüre herausgegeben, die besonders für Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen in Vereinsform relevant ist. Die 63-seitige Broschüre mit dem Titel "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine. Das Sofortmaßnahmen-Paket" befasst sich unter anderem mit diesen Themen:

  • Erste Schritte
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Sicherheit der Verarbeitung
  • Datenschutzbeauftragter
  • Rechte von betroffenen Personen
  • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
  • Umgang mit Fotos im Internet

Die Broschüre ist im Verlag C.H.Beck erschienen und für 5,50 Euro im Buchhandel erhältlich.

Auch auf seiner Internetseite veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung.

Link: www.lda.bayern.de

Der Paritätische Gesamtverband e.V. | 2018

Der Paritätische Gesamtverband e.V. hat eine Handreichung unter dem Titel "Datenschutz in Paritätischen Mitgliedsorganisationen. Ausgewählte Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten und Geheimnisschutz" herausgegeben. Die Handreichung befindet sich als Download auf den Internetseiten verschiedener Landesverbände des Paritätischen und ist auch für Selbsthilfevereinigungen interessant, die keine Mitgliedsorganisation des Paritätischen sind.

Link zum Download: Der Paritätische Hamburg e.V. | www.paritaet-hamburg.de

INFORMIEREN

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die DSGVO im Wortlaut auf der Seite des Bundesjustizministeriums