Datenschutz in der Selbsthilfe
Abgeschlossenes Projekt:
"Erarbeitung von Hilfestellungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung im Feld der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe"
2019 | Förderer: Bundesministerium für Gesundheit
Am 25. Mai 2018 trat in allen EU-Mitgliedstaaten eine neue Datenschutzregelung in Kraft – die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Datenschutzrecht wird durch die DSGVO EU-weit vereinheitlicht. Die DSGVO regelt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Kontexten – außer dem rein privaten Rahmen. Daher gilt sie auch für die Selbsthilfe – für Selbsthilfekontaktstellen, für Selbsthilfevereinigungen mit Vereinsstatus sowie für Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus.
Wenn in der Selbsthilfe personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt werden. Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfekontaktstellen sind dann verpflichtet, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Schutz dieser Daten zu gewährleisten.
Wir haben im folgenden eigene Informationen sowie verschiedene Link- und Lesetipps von anderen Herausgebern zu der Thematik zusammengetragen.