Zwänge
Der Begriff „zwanghaftes Verhalten“ umfasst ein breites Spektrum an Störungen. Alle Zwangsstörungen beinhalten jedoch zwei wichtige Phänomene: Zwangsgedanken und Zwangshandlungen.
Zwangsgedanken sind unangenehme, sich aufdrängende und wiederholende Gedanken, Ideen oder Vorstellungen, die nicht kontrolliert werden können und Unbehagen oder Angst auslösen. Daraus folgen äußere oder mentale Zwangshandlungen (Rituale), die die Betroffenen immer wieder ausführen müssen. Damit soll befürchtetes Leid abgewendet, Unwohlsein vermieden oder vermeintliche Gefahren beseitigt werden.
Häufige Themen sind Befürchtungen, ob man Gefahren ausreichend vorgebeugt hat, zum Beispiel die Haustür beim Weggehen wirklich zugeschlossen hat. Daraus folgt eine vielfach wiederholte Kontrollhandlung, also etwa wiederholtes Nachschauen und Überprüfen der verschlossenen Tür. Ein anderes Beispiel ist die Angst vor bakterienverursachten Erkrankungen und der Versuch der Vorbeugung durch wiederholte Reinigungshandlungen wie gründliches Waschen.
Ein bis zwei Prozent aller Erwachsenen in Deutschland leiden unter mehr oder weniger ausgeprägten Zwangsstörungen. Schätzungen zufolge liegt die tatsächliche Anzahl der Erkrankten aber höher. Eine besondere Form von „zwanghaftem Verhalten“ ist die „zwanghafte Persönlichkeitsstruktur“. Die Betroffenen sind besonders pedantisch, reinlich, ordnungs- und regelverliebt. Ihr Tagesverlauf ist sehr viel mehr als bei anderen Menschen von Regeln, Listen, Organisation, Pläne schmieden etc. charakterisiert; sie tendieren zu überdurchschnittlicher Vorsicht und Zweifel. Sie erleben ihre Charakterzüge jedoch nicht als übertrieben und ihre Zwanghaftigkeit nicht als sinnlos. Deshalb sind sie selten bereit, sich deswegen behandeln zu lassen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen e.V. (DGZ) | www.zwaenge.de