Selbsthilfe und Pflege: Gesetzliche Rahmenvereinbarungen zu § 45d SGB XI auf Landesebene
DAG SHG veröffentlicht Übersicht über gesetzliche Rahmenvereinbarungen zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 45d SGB XI
Durch die Soziale Pflegeversicherung wurden die Landesregierungen ermächtigt, die Umsetzung der Selbsthilfeförderung gemäß § 45d Satz 1 SGB XI durch Rechtsverordnungen zu bestimmen.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat die Übersicht über die gesetzlichen Rahmenvereinbarungen zu § 45d Satz 1 SGB XI auf Landesebene aktualisiert und erweitert. Außerdem hat die DAG SHG Informationen zur Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe bezogen auf die Pflegeversicherung aktualisiert.