Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Aktuelles  /  Nachrichten
31.10.2022

Neufassung: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung auf Bundesebene für 2023

Anpassungen bezüglich förderfähiger Ausgaben ab 01.01.2023

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat am 21.10.2022 eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung mit Wirkung zum 01.01.2023 beschlossen. Diese enthält einige wichtige Anpassungen. Die Neufassung ist mit Beginn des Förderjahres 2023 gültig.

Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die im Abschnitt A.8.2 des Leitfadens genannten förderfähigen Ausgaben im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung. Hier wurden – nicht zuletzt auch auf Initiative der maßgeblichen Selbsthilfevertretungen – einige Konkretisierungen und Erweiterungen vorgenommen. Hierdurch soll für Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -kontaktstellen deutlicher werden, welche Ausgaben sie mit der GKV-Förderung bestreiten können (und welche nicht). Weitere Informationen zu den Änderungen im Einzelnen bietet die NAKOS auf ihren Informationsseiten zur Selbsthilfeförderung.

Der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ beschreibt die Inhalte (z.B. Fördervoraussetzungen) und das Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Ebenen (Bundes-, Landes- und örtliche Ebene) für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die kassenindividuelle Projektförderung.

Der künftige (und der aktuelle Leitfaden) zum Download: www.gkv-spitzenverband.de

Quelle: GKV-Spitzenverband, Schreiben vom 25.10.2022

Text: David Brinkmann, NAKOS