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Gruppengründung

Fragen rund um den Aufbau einer Selbsthilfegruppe

Wer sich entschlossen hat, eine Selbsthilfegruppe aufzubauen, wird sich mit vielen Fragen konfrontiert sehen.

"Mit wem will ich mich austauschen?"
Der*die Gruppengründer*in sollte sich die Frage stellen, mit welchem Personenkreis sie sich treffen wollen:

  • Nur mit Frauen, nur mit Männern, nur mit Menschen mit so genanntem dritten Geschlecht? Oder spielt das keine Rolle?
  • Menschen aus einer ähnlichen Altersstufe?
  • Betroffene und Angehörige gemeinsam oder nur Betroffene oder nur Angehörige?

"Wie oft wollen wir uns treffen?"
Manche Gruppen treffen sich wöchentlich, andere jede zweite Woche, einmal im Monat oder seltener. Auch sollte sich die Gruppe überlegen, wie lange das Treffen dauern soll, und natürlich in welchen Räumlichkeiten sie sich treffen will.

"Müssen Formalien bei der Gründung beachtet werden?"
In Deutschland herrscht Versammlungsfreiheit. Sie können sich mit anderen Menschen treffen, warum, wo und wie Sie wollen – sofern Sie nicht, und das sind die einzigen Ausnahmen, unser Grundgesetz oder unsere Demokratie in Frage stellen wollen oder gefährden. Suchen Sie sich Gleichbetroffene und verabreden Sie wiederkehrende gemeinschaftliche Treffen, dann ist Ihre Selbsthilfegruppe existent.

"Welche rechtliche Einordnung hat eine Selbsthilfegruppe?"
Ist die Selbsthilfegruppe ein Zusammenschluss von einzelnen Privatpersonen und nicht als Verein organisiert, so bildet sie im juristischen Sinne eine "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" (GbR). Das Miteinander, Haftung, Verantwortung, Pflichten sind in unserem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, weswegen eine solche Gesellschaft auch als "BGB-Gesellschaft" bezeichnet wird. Einige Selbsthilfegruppe entscheiden sich, einen Verein zu gründen.

Ausführlichere Informationen zu Rechtsfragen finden Sie in der Rubrik Rechtliches.

"Brauchen Selbsthilfegruppen Geld?" "Können sie Fördergelder erhalten?"
Selbsthilfegruppen bestimmen ihre Arbeitsweise und Ziele selbst. Dafür brauchen viele Selbsthilfegruppen eigentlich gar kein oder kaum Geld. Andere wiederum brauchen für ihre Gruppenarbeit Zuschüsse, zum Beispiel für die Mietkosten des Gruppenraums, für Telefon-, Porto- oder Kopierkosten.

Falls für die Gruppenarbeit Geld benötigt wird, kann die Gruppe auch finanzielle Zuschüsse beantragen zum Beispiel bei den öffentlichen Verwaltungen (Sozial- oder Gesundheitsamt), bei Geschäftstellen von Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband), Kirchengemeinden, Stiftungen und den gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen.
Es empfiehlt sich unbedingt nachzufragen, welche Voraussetzungen eine Gruppe erfüllen muss und an welche Bedingungen ein Förderantrag geknüpft ist.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik Förderung.

Broschüre "Starthilfe"

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Aufbau von Selbsthilfegruppen. Ein Leitfaden

Broschüre "Gemeinsam aktiv"

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Arbeitshilfe für Selbsthilfegruppen

Broschüre "Gruppen im Gespräch - Gespräche in Gruppen"

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Ein Leitfaden für Selbsthilfegruppen