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Selbsthilfe und Pflege

Die Anzahl pflegebedürftiger Menschen ist in den vergangenen Jahren enorm gestiegen. 92 Prozent aller Betroffenen werden vor allem von weiblichen Angehörigen gepflegt. Je nach Dauer und Intensität der Aufgabe kommen diese oft an die Grenzen der Belastbarkeit. Viele der Pflegenden fühlen sich allein gelassen, schlecht informiert über Hilfsmöglichkeiten und sind mit der Pflegesituation überfordert. Das Risiko, selbst zu erkranken, ist deutlich erhöht, eine Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit häufig nicht möglich. Studien zufolge leiden rund 75 Prozent der Pflegenden unter Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Erschöpfungszuständen oder anderen Krankheiten. Rund 88 Prozent fühlen sich ausgebrannt, überfordert oder haben mit familiären Spannungen zu kämpfen.

Gemeinsam für bessere Lebensqualität von Pflegebedürftigen, Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und pflegenden Angehörigen

Berliner Projekte "Engagement und Selbsthilfe rund um die Pflege"
Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) und der Deutsche Psychotherapeutenverband (DPtV), 2. Auflage, Bonn 2012
Informations- und Beratungsangebote in den Bundesländern
Linksammlung aus dem BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige (Stand: 2012)
Telefonische Beratung bundesweit kostenfrei
Der Deutsche Verein empfiehlt den Kommunen, die Förderung von Selbsthilfeangeboten vor Ort aktiv wahrzunehmen
Eckpunkte für eine geschlechtergerechte Pflege aus der Sicht von Alleinerziehenden
Positionspapier des VAMV – Verband allein erziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. vom Oktober 2011
Mit der Verabschiedung des Pflegeversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes werden die Möglichkeiten der Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ausgerichtet und dem Grundsatz "ambulant vor stationär" stärker Rechnung getragen.
Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Pflegekassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und dem Bundesversicherungsamt nach Paragraph 45 c Absatz 7 Satz 2 SGB XI (Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen) vom 14. Januar 2003
§ 45 a SGB XI: Berechtigter Personenkreis
§ 45 c SGB XI: Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Gesetzestext und Begründung sowie Empfehlungen zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten (Absatz 6)
Auszug aus dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit Begründung
Pressemitteilung vom Bundesgesundheitsministerium, 16.02.2010
Beitrag und Vortrag von Ursula Helms, 2009
Erste bundesweite Interessenvertretung für pflegende Angehörige gegründet (2008).
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz könnten bewusst machen, dass Selbsthilfekontaktstellen bereits traditionell mit Menschen arbeiten, die gepflegt werden oder selbst pflegen.
Beiträge von der Jahrestagung 2008 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
Das Modellvorhaben (2008)

Weiterführende Informationen zum Thema:

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit. Beitrag von Ursula Helms im NAKOS INFO 108, April 2012
Neues Projekt bei SEKIS Berlin und den Berliner Selbsthilfekontaktstellen. Beitrag von SEKIS Berlin im NAKOS INFO 104 (Dezember) 2010
Wiederholt kritisch hat sich Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk zu den Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für die Pflegeeinrichtungen zu Wort gemeldet.
Beitrag von Werner Schell in NAKOS INFO 103 (September 2010)
Verbraucherzentrale NRW gibt Hinweise zur Nutzung des Pflege-TÜVs (20.01.2010)
Vortrag von Ursula Helms anlässlich des 7. Bayerischen Selbsthilfekongresses, 2009
Pflegende Angehörige können durch Gespräche in Selbsthilfegruppen Entlastung erfahren. Beitrag von Ursula Helms, 2009
Vortrag von Ursula Helms, 2009
Praxishilfe „Informationen – Unterstützung – Entlastung, Handlungshilfe zur Entlastung von Familien mit Kindern mit einem dauerhaften und komplexen Pflegebedarf“ des BKK Bundesverbandes in Zusammenarbeit mit der BAG SELBSTHILFE (2009)
Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. zur Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 6 SGB XI i.V.m. § 45d Abs. 3 SGB XI vom 24.07.2002 in der Fassung vom 08.06.2009
Beitrag von Ursula Helms im NAKOS INFO 94 (März 2008)
Die Stärkung der ambulanten Pflege ist ein zentrales Ziel des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Neben Leistungsverbesserungen zählen der Aufbau neuer Beratungsstrukturen für Pflegende und deren Angehörige zu den Kernelementen der Reform.
Beitrag für eine Anhörung im Bundestag zur Pflegereform im Mediendienst des AOK-Bundesverbandes, Presseservice Gesundheit (psgPolitik) Ausgabe 01 / 21.01.2008
Deutsches Zentrum für Altersfragen – Runder Tisch Pflege, September 2005
Projektdatenbank bietet Übersicht von Studienprojekten aus dem Bereich der Pflege alter, hilfebedürftiger und behinderter Menschen (2012)
"Einige Behandlungstätigkeiten, die bislang ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, können künftig im Rahmen von Modellprojekten probeweise auf ausgebildete Kranken- und Altenpflegekräfte übertragen werden. ... Die Pflegefachkräfte werden im Rahmen der Modellprojekte als eigenständige Leistungserbringer auftreten, die für die ihnen übertragenen Aufgaben die fachliche, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung übernehmen."
(Quelle: Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA vom 22. März 2012)
Der GKV-Spitzenverband hat am 29. August 2008 die Empfehlungen zur Anzahl und Qualifkation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater beschlossen. Damit ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gemacht worden. Die Richtlinien nach Paragraph 7a Absatz 3 Satz 3 SGB XI zur Anzahl und Qualifikation der Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen unter diesem Link zum Download zur Verfügung.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) nimmt Stellung zu Regelungen des Gesetzentwurfes, welche die Förderung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen betreffen (13.11.2007).
§ 92 c SGB XI: Pflegestützpunkte
§ 45 d SGB XI: Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe
§ 45 c SGB XI: Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
§ 45 a SGB XI: Berechtigter Personenkreis
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