Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene hat das Gemeinsame Rundschreiben versandt und die Antragsunterlagen für das Förderjahr 2025 online zur Verfügung gestellt. Mit dem Gemeinsamen Rundschreiben informieren die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die Bundesorganisationen der Selbsthilfe über die Beantragung von Fördermitteln aus der Pauschal- und der Projektförderung.
Anträge auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung auf Bundesebene
Mit der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden die förderfähigen Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung institutionell bezuschusst.
Weitere Informationen zum Förderzweck der Pauschalförderung:https://www.nakos.de/informationen/foerderung/krankenkassen/key@641
Das Antragsverfahren für die Pauschalförderung auf Bundesebene wird vom Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) federführend koordiniert. Die für die Antragsstellung zu verwendenden Formulare sowie eine Ausfüllhilfe stehen auf der Internetseite des vdek als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Anträge auch Pauschalförderung auf Bundesebene können auch in digitaler Form über das Webportal unter www.selbsthilfefoerderung.com eingereicht werden. In jedem Fall sind aufgrund des Unterschriftenerfordernisses die ausgedruckten und unterzeichneten Förderanträge an die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene beim vdek zu senden. Von einer Vorab-Übersendung des Antrags per E-Mail wird gebeten Abstand zu nehmen.
Die Antragsfrist für einen Antrag auf pauschale Mittel aus der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene ist der 31. Dezember 2024.
Anträge auf krankenkassenindividuelle Projektförderung auf Bundesebene
Mit der krankenkassenindividuellen Projektförderung werden zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen und Aktivitäten gefördert, die zielorientiert ausgerichtet sind.
Weitere Informationen zum Förderzweck der Projektförderung:https://www.nakos.de/informationen/foerderung/krankenkassen/key@641
Die Krankenkassen definieren hier selbständig Förderschwerpunkte und die Anträge sind direkt bei den jeweiligen Kassen zu stellen. Nehmen Sie vor einer Antragsstellung Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse auf und besprechen Sie Ihr Förderanliegen vorab. Projektanträge bei der BARMER, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse (TK) und KKH Kaufmännische Krankenkasse können ebenfalls online über das Portal www.selbsthilfefoerderung.com gestellt werden.
Die Kontaktadressen für einen Projektantrag als Bundesselbsthilfeorganisation finden Sie hier:
https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
Die Antragsfristen für die krankenkassenindividuelle Projektförderung auf Bundesebene sind je nach Krankenkasse/-verband unterschiedlich:
AOK-Bundesverband eGbR: 31.12.2024
BKK Dachverband e. V.: 31.12.2024
Techniker Krankenkasse (TK): 31.01.2025
BARMER: 31.03.2025
DAK-Gesundheit: ganzjährig
KKH Kaufmännische Krankenkasse: 31.01.2025
IKK classic: 31.12.2024
KNAPPSCHAFT: ganzjährig
Gemeinsames Rundschreiben und Förderunterlagen
Das Gemeinsame Rundschreiben, die Antragsformulare und die Ausfüllhilfen für Pauschal- und Projektanträge auf Bundesebene für das neue Förderjahr stehen als Download bereit unter:
www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html
oder auf dem Portal https://www.selbsthilfefoerderung.com/
Die Voraussetzungen, die ein Antragsteller für eine Förderung erfüllen muss sind im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" ausführlich beschrieben. Der aktuell gültige Leitfaden ist auf der Internetseite des Herausgebers, dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Er kann hier heruntergeladen werden:
www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/selbsthilfe/selbsthilfe.jsp
Weitere Informationen und Kontakt:
David Brinkmann, NAKOS
E-Mail: david.brinkmann@nakos.de