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Selbstverpflichtung zu Transparenz

Informationen über die NAKOS gemäß der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ)

Wir, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, verpflichten uns im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem wir sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unsere Internetseite stellen und aktuell halten. 

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Name: NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
  • Sitz: Berlin
  • Anschrift: Otto-Suhr-Allee 115, 10585 Berlin
  • Gründungsjahr: 1984
  • Die NAKOS besteht seit 1984 und hat ihren Sitz in Berlin. Die NAKOS ist eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG).
  • Ausführliche Informationen über unsere Ziele und Arbeitsbereiche finden Sie hier

2. Angaben zu Aufgaben und Zielen der NAKOS und vollständige Satzung

  • Die NAKOS ist seit 38 Jahren die bundesweite Informations- und Vermittlungsinstanz im Feld der Selbsthilfe in Deutschland. Sie arbeitet zu grundsätzlichen Fragen der Selbsthilfearbeit im Gruppen, der Selbsthilfeunterstützung und -förderung.
  • Zentrale Aufgabe der NAKOS ist es, Selbsthilfegruppen und an Selbsthilfe interessierte Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, zu informieren und Kontakte zu vermitteln. Als Brückeninstitution vermittelt die NAKOS zwischen Öffentlichkeit und Medien, Versorgungseinrichtungen, Verbänden und Politik, örtlichen Selbsthilfekontaktstellen, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen-Interessierten.
  • Damit folgt sie den Zielen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), die personellen und materiellen Voraussetzungen zu schaffen, mit denen die Gründung und Weiterentwicklung von Selbsthilfegruppen unterstützt, der Erfahrungsaustausch untereinander ermöglicht und Verbindung zu anderen, auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens tätigen Personen, Gruppen und Einrichtungen gefördert wird.
  • Zur Satzung DAG SHG

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Der letzte vorliegende Bescheid vom Finanzamt Gießen über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit datiert auf den 4. Februar 2021.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

  • NAKOS Geschäftsführung: Diplom-Psychologin Frau Dr. Jutta Hundertmark-Mayser; stellvertretende Geschäftsführerin: Frau Peggy Heinz, Praxisforschung in Sozialer Arbeit und Pädagogik (MA)
  • Vorstand DAG SHG: André Beermann (Brüggen), Sabine Bütow (Bremen), Klaus Grothe-Bortlik (München)

5. Tätigkeitsbericht

  • Über die Tätigkeiten der NAKOS informiert der NAKOS Jahresbericht.
  • Um die tägliche Arbeit der Selbsthilfe in Deutschland noch besser und zielgenauer unterstützen zu können, arbeitet die NAKOS zudem projektorientiert.
  • Informationen zu den aktuellen Projekten befinden sich hier.

6. Personalstruktur

  • Zur Zeit beschäftigen wir 16 Mitarbeitende mit einem Vollzeitäquivalent von 13,35.
  • In den Räumen der NAKOS stehen sieben Büroräume und ein Sitzungsraum zur Verfügung.

7. Angaben zur Mittelherkunft

  • Die Arbeit der NAKOS wird ausschließlich über Fördermittel finanziert, die die NAKOS als pauschale Mittel von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene sowie für verschiedene Projektmaßnahmen von den Bundesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach Paragraph 20h Fünftes Sozialgesetzbuch (§ 20h SGB V) erhält. Ebenso erhält die NAKOS Zuwendungen aus der öffentlichen Hand (Bundesministerium für Gesundheit).
  • Die NAKOS erzielt keine Werbeeinnahmen und nimmt keine Sponsoringmittel von Wirtschaftsunternehmen entgegen.
  • Informationen zur Höhe der Zuwendungen im aktuellen Jahr befinden sich hier.
  • Als Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. ist die NAKOS zudem den Leitlinien zur Wahrung von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung ihres Trägers verpflichtet und wahrt stets ihre Unabhängigkeit.

8. Angaben zu Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation

  • Träger der NAKOS ist die DAG SHG.
  • Die DAG SHG hat weitere Betriebsstätten: Das bundesweite Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen, KOSKON Koordination für die Selbsthilfe-Unterstützung in Nordrhein-Westfalen, Selbsthilfe-Büro Niedersachsen und Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Gießen.
  • Es wird kein ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb unterhalten.
  • Die DAG SHG ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V., im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, bei der Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung und beim Kooperationsverbund gesundheitliche Chancengleichheit. Sie ist Vertreterverband der Selbsthilfe- und Patienteninteressen nach § 140f SGB V und maßgeblicher Vertreter der Selbsthilfe nach § 20h SGB V.
  • Die NAKOS ist Mitglied beim Aktionsbündnis Seelische Gesundheit und im Deutschen Netzwerk Gesundheitskompetenz e.V.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen

  • Die NAKOS erhält ausschließlich Fördermittel der öffentlichen Hand und von den gesetzlichen Krankenkassen.

Berlin, Januar 2024


Informationen zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft:
Transparency International Deutschland e.V. | www.transparency.de